Kommunale Wärmeplanung
Freiwillige kommunale Wärmeplanung für Gerlingen abgeschlossen
Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (Land Baden Württemberg), kurz Klimagesetz Baden-Württemberg, aus dem Jahr 2013 wurde in den Jahren 2020, 2021, 2023 novelliert.
Gerlingen hat die kommunale Wärmeplanung mit dem Gesetzesstand 2021 freiwillig durchgeführt. Mit dem aktuellen Gesetzestext aus 2023 wäre ansonsten nun eine verpflichtende Wärmeplanung bis 2028 erforderlich.
Gemeinderat beauftragte 2022 die Stadtverwaltung zur Wärmeplanung
Die Stadt Gerlingen war sich ihrer Verantwortung für die Wärmewende bereits früh bewusst. Daher hat der Gemeinderat im Dezember 2022 die Verwaltung beauftragt, in die kommunale Wärmeplanung einzusteigen (Gemeinderatsvorlage Kommunale Wärmeplanung). Noch im selben Monat wurde der Förderantrag hierzu eingereicht.
Mit der kommunalen Wärmeplanung als strategisches Planungsinstrument wird das Ziel der treibhausgasneutralen Wärmeversorgung für das Zieljahr 2040 unterstützt.
Projektstart der kommunalen Wärmeplanung für Gerlingen im Herbst 2023
Die Stadt Gerlingen hat nach Eingang des Förderbescheides durch den Projektträger Karlsruhe Baden-Württemberg Programme (PTKA-BWP) im Oktober 2023 offiziell mit der kommunalen Wärmeplanung begonnen. Die Stadt Gerlingen hat für die Erstellung des ersten kommunalen Wärmeplans die greenventory GmbH mit Sitz in Freiburg beauftragt.
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 33 Absatz 6 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (236,1 KB)
Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Werkzeug, um die langfristige Transformation des Wärmesektors im Gemeindegebiet gestalten zu können. Ziel ist eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis 2040. Die drei Haupthandlungsfelder der kommunalen Wärmeplanung sind dabei:
- Reduktion Wärmebedarf im Gebäudebestand;
- erneuerbare Wärmeversorgung über thermische Netze (Fernwärme / Nahwärme);
- mit erneuerbaren Energien betriebene Einzelheizungen (wenn Wärmenetze technisch und ökonomisch nicht sinnvoll sind).
Der Wärmeplan wird aufgebaut aus den Punkten Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenarien 2030 und 2040 sowie einer Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog. Im Ergebnis entsteht, kurz zusammengefasst, ein Plan, der aufzeigt, in welchen Stadtteilen welche Wärmeversorgung im Jahr 2040 geeignet sein wird.
Abschlussveranstaltung „Kommunale Wärmeplanung in Gerlingen“ am 17. Februar 2025
Am 17. Februar 2025 waren die Bürgerinnen und Bürger zur Abschlussveranstaltung eingeladen, bei der unser Planungsbüro greenventory GmbH die Ergebnisse der Wärmeplanung vorstellte. Hierbei ging es vor allem um Chancen und Grenzen des Wärmeplans, die Wärme- und Endenergiebedarfe in Gerlingen und wie es mit den Erkenntnissen weitergehen kann.
Die Kommunale Wärmeplanung analysiert, wie eine nachhaltige und klimaneutrale Wärmeversorgung in Gerlingen aussehen kann. Anders als der Name vermuten lässt, liefert die Kommunale Wärmeplanung keine konkrete Planungsgrundlagen - sie schlägt vielmehr vor, welche Maßnahmen in den nächsten Schritten umgesetzt werden können. Die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung für Gerlingen sind in Form eines Abschlussberichtes dokumentiert. Dieser kann im Bürgerinfoportal heruntergeladen werden.
Im Anschluss an die Vorstellung der kommunalen Wärmeplanung standen die Stadt sowie Marc-André Triebel von der greenventory GmbH für Fragen zur Verfügung.
Wie geht es nun weiter?
Für Gebiete außerhalb der Wärmenetzeignungsgebieten sollten Gebäude mit regenerativen Einzellösungen für die Heiztechnik ausgestattet werden. In Gerlingen sind über der Hälfte der Häuser mit Heizsystemen ausgestattet, die 20 Jahre oder älter sind. Für diese Gebäude steht in den nächsten Jahren ein Austausch an. Eigentümerinnen und Eigentümer sollten sich Gedanken machen zu einer energetischen Sanierung und Einbau einer Heizung mit hohem erneuerbarem Anteil um gut für die Zukunft aufgestellt zu sein.
Sanieren im Denkmal
Es ist gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG), das zuletzt 2023 geändert wurde, eine gestaffelte Erhöhung des erneuerbaren Anteils bei Heizungstausch verpflichtend (15 Prozent ab 2029, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040 und 100 Prozent ab 2045). Im Neubau besteht seit 01.01.2024 die Pflicht für einen erneuerbaren Anteil von 65 Prozent.
Um das Baden-Württembergische Ziel zu erreichen, 2040 klimaneutral zu sein, sollten bereits heute keine neuen Gas- oder Ölheizungen mehr eingebaut werden, denn diese werden bis 2040 vermutlich nicht erneut getauscht. Eine Pflicht hierzu besteht nicht.
In den Wärmenetzeignungsgebieten Nordost und Innenstadt sollen weitere Untersuchungen durchgeführt werden, um eine wirtschaftliche und für Anwohnerinnen und Anwohner günstige Fernwärme zu ermöglichen. Die Stadtverwaltung informiert, sobald dazu neue Erkenntnisse vorliegen.
Sie haben allgemeine Fragen zur kommunalen Wärmeplanung? Die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA-BW) hat viele häufige Fragen beantwortet:
Häufige Fragen und Antworten zur kommunalen Wärmeplanung (KEA-BW)


