Online-Kita-Vormerkung
Von der Krippe über den Kindergarten bis hin zur Schulkindbetreuung: Die Kindertageseinrichtungen in Gerlingen haben ein vielseitiges Angebot. Sie können sich auf gute pädagogische Qualität verlassen, denn Kommune, kirchliche und freie Träger arbeiten eng zusammen. Betreuungsformen und -zeiten orientieren sich am Bedarf der Familien.
Den passenden Platz für Ihr Kind und die damit verbundenen Betreuungskosten (218,1 KB)finden Sie im Antragssystem:
Online-Kita-Vormerkung (Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg)
Wir bitten um Ihre Vormerkung zum 1. März, wenn Sie innerhalb des darauffolgenden Betreuungsjahres einen Platz beanspruchen möchten. Ein Betreuungsjahr beginnt am 1. September und endet am 31. August. Später eingehende Anträge werden nachrangig behandelt.
So funktioniert die Online-Kita-Vormerkung
- Für Ihre Vormerkung ist eine Registrierung notwendig. Sie erhalten automatisch eine E-Mail (prüfen Sie gegebenenfalls Ihren Spam-Ordner).
- Mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort gelangen Sie dann zur Vormerkung.
- Geben Sie die notwendigen Angaben zu Ihnen und Ihrem Kind ein.
- Wählen Sie eine, zwei oder drei Kindertageseinrichtungen aus, bei denen Sie Ihr Kind gerne aufnehmen lassen möchten.
- Geben Sie an, ob Ihre Vormerkung an Kindertageseinrichtungen weitergegeben werden soll, wenn in den Wunscheinrichtungen kein Platz verfügbar ist. So kann die Stadtverwaltung Gerlingen Sie bei der Platzsuche aktiv unterstützen.
- Ergänzen Sie Ihren Antrag für die Ganztagesbetreuung mit den notwendigen Unterlagen (beispielsweise Hochladen Ihrer Arbeitsnachweise (Formular) (194,7 KB) bzw. der Eigenbescheinigung für selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit (402,2 KB)).
- Speichern Sie den Fragebogen, damit ist die Vormerkung registriert. Sie erhalten eine automatische Bestätigungsmail.
- Sie erhalten spätestens 4-6 Monate vor Ihrem gewünschten Aufnahmetermin per E-Mail Informationen über die Platzmöglichkeiten.
Bitte beachten Sie
- Jedes Kind kann nur einmal pro Altersgruppe vorgemerkt werden. Eine Vormerkung für die Krippenbetreuung und eine Vormerkung bereits für den Kindergarten ist möglich.
- Für Planungszwecke ist die Vormerkungen auch vor Geburt möglich. Sie müssen den voraussichtlichen Geburtstermin, den gewünschten Aufnahmemonat und die Betreuungszeit. bereits eingeben und den Antrag nach Geburt bei der Stadtverwaltung bestätigen.
Sie haben keine Möglichkeit das Internet zu nutzen?
Bei der Stadtverwaltung Gerlingen liegt für Sie Informationsmaterial und ein Fragebogen für eine Kita-Vormerkung bereit. Wir senden Ihnen die Unterlagen gerne zu oder helfen Ihnen bei der Antragstellung.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei der Stadtverwaltung Gerlingen, Amt für Jugend, Familie und Senioren, Tel. 07156/205-7005 oder -7006, E-Mail Zentrale-Vormerkung@gerlingen.de.
Kann ich einen Platz in allen Gerlinger Kitas auswählen?
Nach welchen Kriterien werden Plätze vergeben?
- Geschwisterkinder in der Einrichtung werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
- Soziale Faktoren können zu einer bevorzugten Platzvergabe führen.
- Krippen- oder Ganztagesplätze werden vorrangig an Eltern vergeben, die alleinerziehend und/ oder berufstätig, in Ausbildung oder arbeitssuchend sind.
- Kinder mit besonderem Förderbedarf werden bei der Vergabe bevorzugt. Der besondere Förderbedarf wird vom Jugendamt festgestellt.
siehe auch „Kriterien für die Vergabe von Betreuungsplätzen in Gerlingen“ (115,1 KB)
Wann erhalte ich Rückmeldung?
Mögliche finanzielle Unterstützung beim Besuch einer Kita
Elternbeitrag
Das Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich Sozial- und Jugendhilfe, kann Kosten für die Kinderbetreuung ganz oder teilweise übernehmen, wenn die Belastung der Familie nicht zuzumuten ist. Die Gebührenermäßigung oder die Gebührenbefreiung hängen von der Höhe des jeweiligen Einkommens ab. Sie ist für alle Arten der Kindertageseinrichtungen möglich, beispielsweise Krippe oder Kindergarten.
Ansprechpartner:
Landratsamt Ludwigsburg
Fachbereich Sozial und Jugendhilfe
Hindenburgstraße 40
71638 Ludwigsburg
Tel. 07141 / 144-43130
Mittagessen
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets können Kinder aus Familien mit Bezug von ALG II, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen einen monatlichen Zuschuss zu den Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung erhalten. Den Zuschuss zum Mittagessen müssen die Eltern für jedes Kind gesondert beim Jobcenter bzw. beim Landratsamt beantragen.
Ansprechpartner:
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe können beantragt werden
- beim für Ihren Wohnort zuständigen Jobcenter: Bezieher von laufenden Leistungen nach dem SGB II, andere erwerbsfähige Personen*
- beim Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich 44 (Jobcenter): Bezieher von Wohngeld, Bezieher von Kinderzuschlag
- beim Landratsamt Ludwigsburg, Geschäftsteil Sozialhilfe: Bezieher von laufenden Leistungen nach dem SGB XII, andere nicht erwerbsfähige Personen*
- beim Fachbereich Asylbewerber und Aussiedler: leistungsberechtigte Personen nach § 2 AsylbLG, leistungsberechtigte Personen nach § 3 AsylbLG
*Anspruch besteht auch, wenn zwar der laufende Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mitteln bestritten werden kann, diese aber nicht oder nur teilweise für die Deckung der Bedarfe aus dem Bildung- und Teilhabepaket ausreichen. Bitte beachten Sie, dass in diesen Fällen von der bewilligenden Stelle weitere Unterlagen zu Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen angefordert werden.
Antragstellung
Die Antragsformulare erhalten Sie auch beim Amt für Jugend, Familie und Senioren der Stadt Gerlingen, Rathausplatz 1, Telefon 07156 205-7006 oder E-Mail bildungundbetreuung@gerlingen.de.
FAQs (Fragen und Antworten)
Hier haben wir häufige Fragen und Antworten (FAQs) zum Thema Kinderbetreuung (410,2 KB) für Sie zusammengestellt: