Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Innenstadt"
Rahmendaten
Nach Abschluss des vergangenen Sanierungsverfahrens „Stadtkern – Rathausbereich Quartier Querstraße“ beschloss der Gemeinderat der Stadt Gerlingen in der Sitzung am 29.09.2021 die Antragsstellung für ein neues Sanierungsgebiet „Innenstadt“.
Im Jahr 2022 erfolgte die Aufnahme in das Landessanierungsprogramm Baden-Württemberg (LS). Die Stadt Gerlingen hat eine Förderzusage über 1.200.000 Euro im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms 2022 für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Innenstadt“ vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg erhalten.
Aufgrund der zahlreich anzugehenden Projekte hat die Stadt Gerlingen noch im gleichen Jahr einen weiteren Antrag auf Aufstockung gestellt, welcher im April 2023 bewilligt wurde. Mit den zusätzlichen 1.000.000 Euro stellt das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen der Stadt Gerlingen für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Innenstadt“ nunmehr insgesamt 2.200.000 Euro zur Verfügung.
„Die Bereitstellung der Mittel bedeutet für Gerlingen eine große Unterstützung und ist gleichzeitig ein wichtiger Beitrag für die zukunftsfeste Gestaltung unserer lebenswerten Innenstadt. Das Schaffen von bezahlbarem Wohnraum und die Sanierung der Innenstadt ist ein wichtiges und tragendes Thema vor Ort. Umso dankbarer sind wir für diese Unterstützung durch das Land“, so Bürgermeister Dirk Oestringer.
Pressemitteilung (Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg)
Die Durchführungsfrist für das Sanierungsgebiet endet am 30.04.2031. Das gesamte Gebiet umfasst circa 8,2 Hektar und schließt die gesamte Innenstadt sowie einzelne angelagerte Bereiche ein.
Abgrenzungsplan Sanierungsgebiet "Innenstadt" (971,9 KB)
Sanierungsziele und Sanierungssatzung
Zu den wesentlichen, allgemeinen Zielen der städtebaulichen Erneuerung gehört die Behebung von städtebaulichen Missständen. Zur Einleitung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme wurden vorbereitende Untersuchungen (VU) durchgeführt, um städtebauliche Missstände zu identifizieren und daraus die Ziele für das anstehende Sanierungsverfahren abzuleiten.
Ziele der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Innenstadt“ sind:
- Schaffung eines differenzierten Wohnraumangebots durch behutsame Innenentwicklung und Nachverdichtung
- Sicherung städtebaulicher Merkmale und baukultureller Qualitäten
- Aufwertung öffentlicher Raum / Verbesserung Aufenthaltsqualität / Erhöhung Verkehrssicherheit
- Förderung zeitgemäßer und innovativer Mobilitätsarten
- Förderung eines generationenübergreifenden Zusammenhalts
- Förderung von mehr Grün und Natur in der Stadt
- Stärkung der Innenstadt als Zentrum für Einkaufen, Arbeit und Wirtschaft
- Förderung von nachhaltiger Versorgung und Energienutzung
- Modernisierung und Stärkung der sozialen und öffentlichen Infrastruktur
Am 19.07.2023 beschloss der Gemeinderat der Stadt Gerlingen die Sanierungssatzung „Innenstadt“, in der unter anderem die Festlegung des Sanierungsgebiets und die Verfahrensart näher bestimmt sind.
Satzung Sanierungsgebiet „Innenstadt“ (222,7 KB)
Sanierung Altes Rathaus
Daten und Fakten
- Standort / Adresse: Hauptstraße 40, 70839
- Baujahr: 1828
- 1880 nach Einsturz Neuerrichtung des Westgiebels in Gerlinger Stubensandstein
- Denkmalschutz: Das Alte Rathaus in Gerlingen wurde 1986 in die Denkmalschutzliste aufgenommen.
- Vorgesehene Maßnahmen: Generalsanierung des Gebäudes einschließlich der Technik, Anschluss an das Fernwärmenetz, Einbau Aufzug, Umnutzung zu Büros für die Stadtverwaltung, Einbau Bistro im Erdgeschoss
- Projektgröße: Bruttogeschossfläche (BGF) 694 m²; Bruttorauminhalt (BRI) 2.273 m³
- Bauherr: Stadt Gerlingen (Amt für Gebäudemanagement)
- Projektleitung: Frank Marohn, Architekt
- Architekt / Planer: Vergabeverfahren läuft derzeit noch. Die Frist zur Abgabe eines Angebotes ist bereits abgelaufen.
- Sanierungsbeginn Vorabmaßnahme 03.2024, Planungsbeginn circa 08.2024
- Künftige Nutzung im Erdgeschoss: öffentlich eingeschränkte gastronomische Nutzung (beispielsweise Bistro); im Obergeschoss und Dachgeschoss: Büronutzung Stadtverwaltung Gerlingen; Barrierefreiheit durch Einbau Aufzug
- Kosten: circa 3 Millionen Euro
Virtueller Rundgang
Aktueller Stand
Juli 2025
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.07.2025 dem Entwurf der Bietergemeinschaft hotz+architekten PartGmbB mit becker+haindl architekten. stadtplaner PartGmbB vom 11.06.2025 zugestimmt und den Baubeschluss zu einer denkmalgerechten Kernsanierung des Alten Rathauses gefasst.
Der Gemeinderat nimmt die Kostenberechnung vom 06.06.2025 sowie die aktualisierte Terminplanung der Bietergemeinschaft zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Entwurfs vom 11.06.2025 den Bauantrag gemäß HOAI Leistungsphase 4 einzureichen und nach Erteilung der entsprechenden Baugenehmigung die weiteren Schritte gemäß den Leistungsphasen 5 bis 9 der HOAI auszulösen.
Die Projektkosten betragen 5.978.533,08 Euro. Im Rahmen der Bundesförderung für das Sanierungsgebiet „Innenstadt“ können Fördermittel abgerufen werden. Für das Alte Rathaus, eingetragenes Kulturdenkmal, gelten die Förderkonditionen für denkmalgeschützte kommunale Gebäude.
Entwurfsplanung Altes Rathaus (559,7 KB)
Gemeinderatsvorlage, Entwurf Bietergemeinschaft und Kostenberechnung (Bürgerinformationsportal Gerlingen)
März 2024
In einer Vorabmaßnahme wird die historische Bausubstanz erkundet.
Mai 2023
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.05.2023 den Projektbeschluss zur Sanierung des Alten Rathauses beschlossen und die Verwaltung mit der Planung bis Leistungsphase 4 beauftragt.
Gemäß dem Projektbeschluss ist im Erdgeschoss eine öffentliche - eingeschränkte gastronomische Nutzung vorgesehen. Die geplante Außengastronomie soll zur Belebung des Rathausplatzes beitragen.
In den oberen Geschossen sollen neben den Büroräumen für die Stadtverwaltung im Alter Ratssaal 1. Obergeschoss ein Trauzimmer untergebracht werden. Der Einbau eines Aufzugs gewährleistet die barrierefreie Erschließung des Gebäudes.