Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Innenstadt"
Gerlingen erhält zusätzliche Finanzhilfen vom Land
Bereits im Jahr 2022 hat die Stadt Gerlingen eine Förderzusage über 1.200.000 Euro im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms 2022 für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Innenstadt“ vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg erhalten.
Aufgrund der zahlreich anzugehenden Projekte hat die Stadt Gerlingen noch im gleichen Jahr einen weiteren Antrag auf Aufstockung gestellt, welcher im April diesen Jahres bewilligt wurde. Mit den zusätzlichen 1.000.000 Euro stellt das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen der Stadt Gerlingen für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Innenstadt“ nunmehr insgesamt 2.200.000 Euro zur Verfügung.
Gerlingen profitiert von dieser Förderung und nutzt diese zur Stärkung der Innenstadt als Wohnstandort sowie zur Gestaltung des öffentlichen Raumes im Bereich Innenstadt. Gefördert werden vom Land in diesem Jahr insgesamt 281 städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen in 263 Städten und Gemeinden im Land, darunter 58 neue Maßnahmen sowie 223 Sanierungsgebiete, für die weitere Mittel bewilligt werden.
„Die Bereitstellung der Mittel bedeutet für Gerlingen eine große Unterstützung und ist gleichzeitig ein wichtiger Beitrag für die zukunftsfeste Gestaltung unserer lebenswerten Innenstadt. Das Schaffen von bezahlbarem Wohnraum und die Sanierung der Innenstadt ist ein wichtiges und tragendes Thema vor Ort. Umso dankbarer sind wir für diese Unterstützung durch das Land“, so Bürgermeister Dirk Oestringer.
Pressemitteilung (Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg)
Vorbereitung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme "Innenstadt"
Die Stadt Gerlingen möchte ihre Innenstadt weiter aktiv entwickeln und gestalten. Durch die Vorbereitung eines 3. Erneuerungsgebietes „Innenstadt“ wird nun nahtlos an die Erfolge der vergangenen Jahrzehnte angeknüpft. Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die laufende städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Innenstadt“ sowie Informationen zu den vorbereitenden Untersuchungen.
Sanierungsverfahren im Innenstadtbereich seit 1984 im Überblick:
- 1984-2002 Sanierungsgebiet I Kirchstraße - Untere Hauptstraße (Dokumentation im Rathaus einsehbar)
- 2004-2020 Sanierungsgebiet II Rathausbereich - Querstraße
- Seit 2022 Vorbereitung Sanierung III „Innenstadt“
Mit dem Beschluss des Gemeinderats zur Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen fiel im Oktober 2022 der offizielle Startschuss für die Vorbereitung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme.
Kosten und Fördermöglichkeiten
Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Innenstadt" wurde 2022 in das Landessanierungsprogramm mit einem Förderrahmen von 2.000.000 Euro aufgenommen. Der Gemeinde wurden dafür Fördermittel in Höhe von 1.200.000 Euro bewilligt. Diese werden sowohl für die kommunalen als auch privaten Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Die bewilligten Fördermittel werden nicht bis zum Ende der Erneuerungsmaßnahme reichen, sodass immer wieder Anträge zur Erhöhung des Förderrahmens beim Wirtschaftsministerium gestellt werden müssen.
Vorbereitende Untersuchungen (VU)
Nach Aufnahme der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Innenstadt“ in das Landessanierungsprogramm (LSP) der Städtebauförderung 2022 liegt es im öffentlichen Interesse, die städtebauliche Erneuerung der Innenstadt einheitlich vorzubereiten und zügig durchzuführen. Die Vorbereitung und Durchführung sind nach den Vorschriften der §§ 136 ff. BauGB (Baugesetzbuch) geregelt.
Vorbereitende Untersuchungen (VU) dienen einer umfangreichen Bestandsaufnahme des Untersuchungsgebietes und sollen Beurteilungskriterien über die Notwendigkeit der Sanierung, der sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die Möglichkeit der Planung und Durchführung der Sanierung liefern. Es soll dabei auch die Einstellung und Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, Mieter, Pächter und anderen Nutzungsberechtigten im Untersuchungsgebiet zu der beabsichtigten Sanierung ermittelt sowie Vorschläge hierzu entgegengenommen werden.
Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen wurde die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH aus Stuttgart beauftragt. Die Sanierungszielsetzung wird unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erarbeitet:
- Informationsveranstaltung am 01.12.2022 (Präsentation Vorbereitende Untersuchungen „Innenstadt“ (5,781 MB))
- Anhörung der Träger öffentlicher Belange
- Persönliche Gespräche mit den Betroffenen
- Befragung der Eigentümer, Mieter, Pächter und Gewerbetreibenden im Untersuchungsgebiet
Was gilt im Untersuchungsgebiet?
- Zurückstellung von Baugesuchen (§15 BauGB)
- Auskunftspflicht, Beteiligungsrechte und Beteiligungspflichten (§§137 bis 139 BauGB)
Wie geht es weiter?
Nach Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen beschließt die Gemeinde die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets als Satzung, die öffentlich bekanntzumachen ist, §142 BauGB. Das Grundbuchamt hat gemäß §143 BauGB in die Grundbücher der in der Satzung aufgeführten Grundstücke einzutragen, dass eine Sanierung durchgeführt wird, den sog. Sanierungsvermerk.
Wichtig: Beginnen Sie private Modernisierungsmaßnahmen erst nach Abschluss eines Modernisierungs- bzw. Ordnungsmaßnahmenvertrages mit der Stadt!
Nehmen Sie das kostenlose Angebot der Sanierungsberatung wahr!
Kontakt
Haben Sie Fragen zum Verfahren oder möchten uns Anregungen oder Ideen äußern? Nehmen Sie direkt mit der Stadtverwaltung, Sandra Bramborg, Kontakt auf. Ihr Anliegen wird so schnell wie möglich bearbeitet und beantwortet.
Den Sanierungsträger Hannes Böhringer von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH erreichen Sie unter Tel. 07131/ 20350-19 und per E-Mail hannes.boehringer@lbbw-im.de.