Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Innenstadt"
Aktuelles
Gerlingen erhält zusätzliche Finanzhilfen vom Land
Bereits im Jahr 2022 hat die Stadt Gerlingen eine Förderzusage über 1.200.000 Euro im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms 2022 für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Innenstadt“ vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg erhalten.
Aufgrund der zahlreich anzugehenden Projekte hat die Stadt Gerlingen noch im gleichen Jahr einen weiteren Antrag auf Aufstockung gestellt, der im April 2023 bewilligt wurde. Mit den zusätzlichen 1.000.000 Euro stellt das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen der Stadt Gerlingen für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Innenstadt“ nunmehr insgesamt 2.200.000 Euro zur Verfügung.
Gerlingen profitiert von dieser Förderung und nutzt diese zur Stärkung der Innenstadt als Wohnstandort sowie zur Gestaltung des öffentlichen Raumes im Bereich Innenstadt. Gefördert werden vom Land in diesem Jahr insgesamt 281 städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen in 263 Städten und Gemeinden im Land, darunter 58 neue Maßnahmen sowie 223 Sanierungsgebiete, für die weitere Mittel bewilligt werden.
„Die Bereitstellung der Mittel bedeutet für Gerlingen eine große Unterstützung und ist gleichzeitig ein wichtiger Beitrag für die zukunftsfeste Gestaltung unserer lebenswerten Innenstadt. Das Schaffen von bezahlbarem Wohnraum und die Sanierung der Innenstadt ist ein wichtiges und tragendes Thema vor Ort. Umso dankbarer sind wir für diese Unterstützung durch das Land“, so Bürgermeister Dirk Oestringer.
Pressemitteilung (Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg)
Sanierungsziele und Sanierungssatzung
Das Sanierungsgebiet „Innenstadt“ läuft im Förderprogramm der Städtebauförderung. Die Durchführungsfrist für das Sanierungsgebiet endet am 30.04.2031. Das gesamte Gebiet umfasst circa 8,2 Hektar und schließt die gesamte Innenstadt sowie einzelne angelagerte Bereiche ein.
Ziele der Sanierungsmaßnahme sind:
- Schaffung eines differenzierten Wohnraumangebots durch behutsame Innenentwicklung und
- Nachverdichtung
- Sicherung städtebaulicher Merkmale und baukultureller Qualitäten
- Aufwertung öffentlicher Raum / Verbesserung Aufenthaltsqualität / Erhöhung Verkehrssicherheit
- Förderung zeitgemäßer und innovativer Mobilitätsarten
- Förderung eines generationenübergreifenden Zusammenhalts
- Förderung von mehr Grün und Natur in der Stadt
- Stärkung der Innenstadt als Zentrum für Einkaufen, Arbeit und Wirtschaft
- Förderung von nachhaltiger Versorgung und Energienutzung
- Modernisierung und Stärkung der sozialen und öffentlichen Infrastruktur
Abgrenzungsplan Sanierungsgebiet "Innenstadt" (971,9 KB)
Satzung Sanierungsgebiet „Innenstadt“ (222,7 KB)
Vorbereitende Untersuchungen (VU)
Nach Aufnahme der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Innenstadt“ in das Landessanierungsprogramm (LSP) der Städtebauförderung 2022 liegt es im öffentlichen Interesse, die städtebauliche Erneuerung der Innenstadt einheitlich vorzubereiten und zügig durchzuführen. Die Vorbereitung und Durchführung sind nach den Vorschriften der §§ 136 ff. BauGB (Baugesetzbuch) geregelt.
Vorbereitende Untersuchungen (VU) dienen einer umfangreichen Bestandsaufnahme des Untersuchungsgebietes und sollen Beurteilungskriterien über die Notwendigkeit der Sanierung, der sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die Möglichkeit der Planung und Durchführung der Sanierung liefern. Es soll dabei auch die Einstellung und Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, Mieter, Pächter und anderen Nutzungsberechtigten im Untersuchungsgebiet zu der beabsichtigten Sanierung ermittelt sowie Vorschläge hierzu entgegengenommen werden.
Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen wurde die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH aus Stuttgart beauftragt. Die Sanierungszielsetzung wird unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erarbeitet:
- Informationsveranstaltung am 01.12.2022 (Präsentation Vorbereitende Untersuchungen „Innenstadt“ (5,781 MB))
- Anhörung der Träger öffentlicher Belange
- Persönliche Gespräche mit den Betroffenen
- Befragung der Eigentümer, Mieter, Pächter und Gewerbetreibenden im Untersuchungsgebiet
Die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchung finden Sie im Bürgerinfoportal (Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Innenstadt“ - Beschluss der Sanierungssatzung).
Durchführung der Sanierung
Der Beschluss der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt“ (Sanierungssatzung) und die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) leiteten die Phase der Sanierungsdurchführung ein. Damit ist der Grundstein für verschiedene Sanierungsmaßnahmen (Ordnungs- und Baumaßnahmen) sowohl auf städtischer als auch auf privater Seite gelegt. Deren Steuerung und Umsetzung steht in den kommenden Jahren im Vordergrund und dient der Verwirklichung von Sanierungszielen.
Verfahrensablauf Sanierungsgebiet „Innenstadt“ (92,6 KB)
Anfangs- und Endwerte, Wertzonen
Am 19.07.2023 hat der Gemeinderat der Stadt Gerlingen die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Innenstadt“ beschlossen. Durch die Sanierung kann es zu sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen von Grundstücken kommen, wofür von den entsprechenden Eigentümern ein Ausgleichsbetrag zu entrichten ist. Die Grundlage bilden die sogenannten Anfangs- und Endwerte. In der Sitzung am 04.07.2024 befasste sich der Gutachterausschuss mit der Ermittlung und Bestimmung der Anfangs- und Endwerte gemäß § 154 Abs. 2 BauGB und der Festlegung von Wertzonen. Der Gutachterausschuss beschloss die Wertzonen und die Anfangs- und Endwerte einstimmig.
Fördermöglichkeiten und Förderrichtlinie
Im Sanierungsgebiet können gewisse private Bau- und Ordnungsmaßnahmen eine Förderung erhalten. Näheres zu den Rahmenbedingungen und den Fördermöglichkeiten können Sie der „Förderrichtlinie für private Maßnahmen im Sanierungsgebiet „Innenstadt“ der Stadt Gerlingen“ (345,5 KB) entnehmen.
Wichtig: Beginnen Sie private Modernisierungsmaßnahmen erst nach Abschluss eines Modernisierungs- bzw. Ordnungsmaßnahmenvertrages mit der Stadt!
Nehmen Sie das kostenlose Angebot der Sanierungsberatung wahr! Christine Baur, Abteilung Stadtentwicklung, Klima und Umwelt, steht Ihnen für eine Terminvereinbarung gern zur Verfügung.
Sanierungsrechtliche Genehmigung
Im festgesetzten Sanierungsgebiet ist für sämtliche Vorhaben nach § 144 Abs. 1 Baugesetzbuch eine sanierungsrechtliche Genehmigung nach §145 Baugesetzbuch erforderlich.
Hierfür kann das Antragsformular sanierungsrechtliche Genehmigung (184,4 KB) verwendet werden.
Ansprechpartner
Haben Sie Fragen zum Verfahren oder möchten uns Anregungen oder Ideen äußern? Nehmen Sie direkt mit der Stadtverwaltung, Abteilung Stadtentwicklung, Klima und Umwelt, Kontakt auf. Ihr Anliegen wird so schnell wie möglich bearbeitet und beantwortet.
Den Sanierungsträger Hannes Böhringer von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH erreichen Sie unter Tel. 07131/ 20350-19 und per E-Mail hannes.boehringer@lbbw-im.de.
Sanierung Altes Rathaus
Daten und Fakten
- Standort / Adresse: Hauptstraße 40, 70839
- Baujahr: 1828
- 1880 nach Einsturz Neuerrichtung des Westgiebels in Gerlinger Stubensandstein
- Denkmalschutz: Das Alte Rathaus in Gerlingen wurde 1986 in die Denkmalschutzliste aufgenommen.
- Vorgesehene Maßnahmen: Generalsanierung des Gebäudes einschließlich der Technik, Anschluss an das Fernwärmenetz, Einbau Aufzug, Umnutzung zu Büros für die Stadtverwaltung, Einbau Bistro im Erdgeschoss
- Projektgröße: Bruttogeschossfläche (BGF) 694 m²; Bruttorauminhalt (BRI) 2.273 m³
- Bauherr: Stadt Gerlingen (Amt für Gebäudemanagement)
- Projektleitung: Frank Marohn, Architekt
- Architekt / Planer: Vergabeverfahren läuft derzeit noch. Die Frist zur Abgabe eines Angebotes ist bereits abgelaufen.
- Sanierungsbeginn Vorabmaßnahme 03.2024, Planungsbeginn circa 08.2024
- Künftige Nutzung im Erdgeschoss: öffentlich eingeschränkte gastronomische Nutzung (beispielsweise Bistro); im Obergeschoss und Dachgeschoss: Büronutzung Stadtverwaltung Gerlingen; Barrierefreiheit durch Einbau Aufzug
- Kosten: circa 3 Millionen Euro