Legale Graffitis in Gerlingen
Gerlingen stellt seit vielen Jahren ausgewählte Flächen für legale Graffiti zur Verfügung. Mehrere Jugendgemeinderäte verschiedener Wahlperioden haben sich kontinuierlich dafür eingesetzt, dass Jugendliche sichere und kreative Räume erhalten. Auf dieser Grundlage wurden nach und nach weitere Flächen geprüft und freigegeben.
„Durch die Bereitstellung von legalen Graffitiflächen werden für Jugendliche Plätze geschaffen, auf denen sie ihre Kunst zum Ausdruck bringen können. Denn neben den vorsätzlichen Verschmutzungen und Schmierereien gibt es unter den Graffiti-Sprayern auch Personen, die Kunstwerke schaffen und dadurch das Stadtbild verschönern. Wir als Stadt Gerlingen sehen mit dieser Maßnahme eine Möglichkeit, illegalen Graffitis entgegenzuwirken“, so Bürgermeister Dirk Oestringer.
Freigegebene legale Graffiti-Flächen
Das Sprayen ist in Gerlingen unter Auflagen und ohne gesonderte Genehmigung an folgenden, eindeutig gekennzeichneten Flächen erlaubt:
a. Westfassade der Turnhalle Breitwiesen
b. Süd-Ost-Fassade der Treppe der Pestalozzi-Schule (zum Jugendhaus gewandt)
c. Treffpunkt für Jugendliche am Schulzentrum
Nur die untenstehenden Flächen (siehe Bilder) sind freigegeben. Andere Wandflächen oder angrenzende Bauteile dürfen nicht besprüht werden.
Berechtigung
Die legalen Graffiti-Flächen stehen der Allgemeinheit offen. Wer sich an die Verhaltensregeln hält, darf die ausgewiesenen Flächen frei besprayen – eine vorherige Genehmigung ist nicht erforderlich.
Verhaltensregeln für die legalen Graffiti-Flächen
- Es darf nur an den ausgewiesenen Flächen gesprüht werden.
- Die freigegebenen Flächen sind mit städtischen Schildern markiert.
- Politische Inhalte, obszöne Darstellungen, Beleidigungen und kommerzielle Werbung sind untersagt.
- Außerhalb dieser Flächen ist Sprayen verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
- Der Boden darf nicht bemalt werden und ist sauber zu halten.
- Offensichtlich unfertige oder frisch fertiggestellte Werke nicht sofort übermalen.
- Keine mutwillige Zerstörung fremder Bilder.
- Rücksicht auf Passantinnen und Passanten – Material ordentlich abstellen.
- Keine Übermalungen mit Alkoholmarkern oder Grundierungen mit Teerfarbe.
- Material selbst mitbringen, anschließend wieder mitnehmen und ordnungsgemäß entsorgen.



