Flächennutzungsplan Stadt Gerlingen
Der Flächennutzungsplan (FNP) definiert sich nach dem Baugesetzbuch als vorbereitender Bauleitplan zur langfristigen Steuerung der Grundzüge der räumlichen Entwicklung einer Stadt, Gemeinde oder einem Zusammenschluss von mehreren Gemeinden.
Das Ziel des FNP ist die Vorbereitung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, wobei diese mit den sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen miteinander in Einklang zu bringen ist. Der FNP stellt die bestehenden oder vorgesehenen bebauten wie unbebauten Bodennutzungen dar (§ 5 Abs. 2 BauGB). Damit skizziert er die gewünschte Entwicklung der Stadt in seinen Grundzügen und erhält somit einen steuernden wie informierenden Charakter. Allerdings sind die Darstellungen nicht parzellenscharf.
Das Gesamtplanwerk des FNP umfasst einen Planteil mit Textteil und Begründung als Grundlage für die rechtsverbindlichen Bebauungspläne. Sie sind aus dem FNP zu entwickeln und abzuleiten.Eine der wesentlichen rechtlichen Eigenschaften ist, dass der FNP nicht rechtsverbindlich ist, sondern nur für Behörden eine Bindungswirkung aufweist.
Der geltende Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Gerlingen (3,405 MB) ist im Jahr 1984 in Kraft getreten. Aus dieser Zeit stammt auch der Landschaftsplan. Die Planung wurde damals federführend über den Nachbarschaftsverband Stuttgart koordiniert. Der Nachbarschaftsverband wurde im Jahr 1994 aufgelöst. Seither wurden in Gerlingen nur punktuelle Änderungen des FNP vorgenommen.
Mit Beschluss vom 01.02.2023 hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung festgelegt, den Flächennutzungsplan der Stadt Gerlingen neuaufzustellen. In diesem Zusammenhang wird auch der Landschaftsplan neuaufgestellt. Derzeit steht die Grundlagenermittlung im Fokus. Der Gesamtprozess nimmt mehrere Jahre in Anspruch.