Lärmaktionsplan
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplans
Amtliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplans der Stadt Gerlingen vom 14.04. bis 19.05.2025
Die Lärmaktionsplanung erfasst den vorhandenen Straßenverkehrslärm und schlägt zum Schutz der Gesundheit geeignete Lärmschutzmaßnahmen vor. Auf Basis der EU-Umgebungslärmrichtlinie und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist die Stadt Gerlingen zuständig für die Aufstellung eines Lärmaktionsplans sowie für die Überprüfung und Fortschreibung alle fünf Jahre.
Grundlage für die Lärmaktionsplanung stellt die Kartierung des Straßenverkehrslärms und die zugehörigen Verkehrszählungen dar, die in Baden-Württemberg durch die Landesanstalt für Umwelt (LUBW) bereitgestellt wird. Hierbei werden landesweit alle Hauptverkehrsstraßen erfasst, die jährlich von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen befahren werden.
Daraus leitet sich für Gerlingen die Verpflichtung ab, die folgenden Straßen im Lärmaktionsplan zu betrachten: Stuttgarter Straße, A 81, Panoramastraße, Hauptstraße, Kirchstraße, Schulstraße und Ditzinger Straße. Erweitert wurden die relevanten Hauptverkehrsstraßen zusätzlich um die maßgebenden Ortstraßen Leonberger Straße, Dieselstraße, Weilimdorfer Straße und Feuerbacher Straße.
Der Technische Ausschuss hat am 11.09.2023 den Beschluss gefasst, das Planungsbüro ACCON GmbH mit der Neuaufstellung des Lärmaktionsplanes zu beauftragen. Der Entwurf des Lärmaktionsplans (Neuaufstellung) wurde am 12.03.2025 dem Gemeinderat öffentlich vorgestellt. In dieser Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurf des Lärmaktionsplans, dessen öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Das Ziel der öffentlichen Auslegung ist die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit sowie relevanter Interessensgruppen. Hierbei wird allen Interessierten, direkt Betroffenen und den Trägern öffentlicher Belange ermöglicht, eine Stellungnahme zum Lärmaktionsplan abzugeben und aktiv an der Neuaufstellung mitzuwirken. Nach Abschluss der öffentlichen Auslegung fließen die eingereichten Stellungnahmen in die Abwägung des Lärmaktionsplans ein.
Teilen Sie uns gerne mit, wie Sie zu den dargestellten Lärmminderungsmaßnahmen - Geschwindigkeitsreduzierungen und lärmarmer Fahrbahnbelag - stehen. Über Ihre persönlichen Perspektiven, Ansichten und Stellungnahmen freuen wir uns. Die schriftlichen oder mündlichen Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplans können bis zum 19.05.2025 bei Elena Teise im Rathaus (Büro 301), unter e.teise@gerlingen.de oder 07156/205 8301 eingereicht werden.
Der Entwurf des Gerlinger Lärmaktionsplans (19.02.2025) wird in der Zeit vom 14.04. bis 19.05.2025 öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung findet im 3. Obergeschoss des Rathauses sowie auf der städtischen Webseite statt.
gez.Dirk Oestringer, Bürgermeister
Entwurf des Gerlinger Lärmaktionsplans (19.02.2025) (11,618 MB)
Gerlinger Lärmaktionsplan verabschiedet
Der Gemeinderat der Stadt Gerlingen hat in seiner Sitzung am 24. Juli 2019 den Lärmaktionsplan nach § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz beschlossen. Maßgebend ist der Lärmaktionsplan mit Planstand vom 24.07.2019.
Den Lärmaktionsplan mit Anlagen kann anhand der unten stehenden Links sowie in Schriftform beim Amt für Bau- und Verkehrsrecht der Stadt Gerlingen im Rathaus, 2. Stock, Zimmer 205, zu den üblichen Dienststunden bzw. Besuchszeiten eingesehen werden.
Der Bürgermeister
Links
Lärmaktionsplan vom 24. Juli 2019 (2,235 MB)
Anlage 1 zum Lärmaktionsplan vom 24. Juli 2019 (4,433 MB)