Vergebene Aufträge
Vergebene Aufträge
Im Rahmen der Transparenzpflicht werden erteilte Aufträge nach §19 Abs. 2 VOL/A ab einem Auftragswert von 25.000 Euro (netto) öffentlich bekanntgegeben.
Aufträge, die im Rahmen der VOB/A erteilt wurden, werden gemäß §20 Abs. 3 VOB/A öffentlich bekanntgegeben, wenn bei freihändigen Vergaben der Auftragswert von 15.000 Euro und bei beschränkten Ausschreibungen 25.000 Euro (jeweils netto) überschritten wird.
15.12.2020 Lieferung von Netzwerktechnik für die EDV-Abteilung (183 KB)
20.11.2020 Ersatzretention Gebiet Aischbach (353,3 KB)