Vergebene Aufträge
Im Rahmen der Transparenzpflicht werden erteilte Aufträge nach §30 Abs. 1 UVgO ab einem Auftragswert von 25.000 Euro (netto) öffentlich bekanntgegeben.
Aufträge, die im Rahmen der VOB/A erteilt wurden, werden gemäß §20 Abs. 3 VOB/A öffentlich bekanntgegeben, wenn bei freihändigen Vergaben der Auftragswert von 15.000 Euro und bei beschränkten Ausschreibungen 25.000 Euro (jeweils netto) überschritten wird.