Benutzung von Standrohren
Allgemeine Bedingungen
Der Mieter hat bei der Benutzung des Standrohres die Unfallverhütungs- und Verkehrsvorschriften zu beachten. Er haftet auch ohne Verschulden für Verluste und Schädigungen aller Art am Standrohr und auch für alle Schäden, die durch seinen Gebrauch dem Städtischen Wasserwerk oder Dritten entstehen, beispielsweise Schäden durch wegfließendes Wasser, Verunreinigung des Hydrantenschachtes sowie sonstige Personen- und Sachschäden.
Das Standrohr ist sachgemäß und pfleglich zu behandeln, gegen Frost zu schützen und bei Frost möglichst nicht zu benutzen.
Bei Verstößen und Nichtbeachtung der Bedienungsanweisung und Vorschriften wird das Standrohr kostenpflichtig eingezogen. Eine weitere Ausgabe von Standrohren kann zukünftig verweigert werden.
Benutzerhinweise für den Anschluss
- Vor der Benutzung von Standrohren auf öffentlichen Straßen ist eine verkehrsrechtliche Anordnung anzufordern!
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach §45 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Ansprechpartner: Verkehrsbehörde Stadt Gerlingen, Ute Maier, Tel. 07156/205-8203 - Vor dem Aufsetzen des Standrohres den Hydranten geringfügig öffnen und eventuell Schmutzteile herausspülen. Danach den Hydranten wieder schließen.
- Standrohr aufsetzen, fest anziehen und darauf achten, dass das Auslaufventil leicht geöffnet ist.
- Hydranten ganz öffnen und in dieser Stellung belassen (Achtung: Württembergische Schachthydranten sind links schließend).
- Die Wasserentnahme wird nur über das am Standrohr befindliche Auflaufventil reguliert.
- Der Hydrantenschlüssel muss während der Benutzungszeit vom Hydranten abgenommen werden, damit keine Unbefugten daran hantieren können.
- Wird das Standrohr für die Wasserentnahme nicht mehr benötigt, muss es sofort vom Hydranten abgenommen werden.
- Das Standrohr darf nur für die Entnahme von Trinkwasser aus dem Leitungsnetz der Stadt Gerlingen benutzt werden. Eine Zweckentfremdung des Standrohres ist verboten.
- Die Weitergabe des Standrohres an Dritte ist nicht gestattet.
- Bei Rückgabe des Standrohres müssen die Verschlusskappen dabei sein.
- Sollten während der Benutzungsdauer Mängel am Hydranten oder am Standrohr festgestellt werden, ist sofort das Städtische Wasserwerk unter der Telefon-Nr. 07156/ 205-617 oder 0163/ 6 32 05 71 zu benachrichtigen.
Achtung: Bei Nichteinhaltung der Reihenfolge besteht die Gefahr der Trinkwasserverschmutzung.
Denken Sie immer daran: Trinkwasser ist unser Lebensmittel Nr. 1.