Laufende Verfahren
Bebauungsplan "Kupferwiesen II" (Rechtskraft 12.12.2025)
Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat der Stadt Gerlingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.11.2025 den Bebauungsplan „Kupferwiesen II“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB sowie die ihm zugeordneten örtlichen Bauvorschriften aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) als Satzung beschlossen.
Jedermann kann den Bebauungsplan „Kupferwiesen II“ mit den örtlichen Bauvorschriften mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Stadt Gerlingen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Der Bebauungsplan „Kupferwiesen II“ mit den örtlichen Bauvorschriften kann von jedermann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Internet nachfolgend heruntergeladen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Unterlagen während der Öffnungszeiten im Rathaus Gerlingen, Stadtbauamt, Rathausplatz 1, 3. Obergeschoss, Planauslage, 70839 Gerlingen einzusehen.
Bekanntmachungstext Satzungsbeschluss (318,6 KB)
Vorlage zum Satzungsbeschluss (25,1 KB)
Satzung Bebauungsplan „Kupferwiesen II“ (709,8 KB)
Zusammenfassende Erklärung Bebauungsplan „Kupferwiesen II“ (118,3 KB)
Planzeichnung Bebauungsplan „Kupferwiesen II“ (3,141 MB)
Textteil Bebauungsplan „Kupferwiesen II“ (746,2 KB)
Begründung Bebauungsplan „Kupferwiesen II“ (2,225 MB)
Anlage I Detailuntersuchung Starkregen max. Bebauung „Kupferwiesen II“ (5,495 MB)
Anlage II Detailuntersuchung Starkregen „Kupferwiesen II“ (10,287 MB)
Anlage III Faunistischer Ergebnisbericht und HPA Bauplanung „Kupferwiesen II“ (3,828 MB)
Anlage IV Schalltechnisches Gutachten Bebauungsplan „Kupferwiesen II“ (11,898 MB)
Anlage V Bestandsplan Plangebiet „Kupferwiesen II“ Dez. 2021 (21,979 MB)
Erneute Veröffentlichung
In der Zeit vom 28. April 2025 bis 30. Mai 2025 fand die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs „Kupferwiesen II“ und des Entwurfs einschließlich der örtlichen Bauvorschriften nebst weiteren Unterlagen, insbesondere umweltbezogener Gutachten, statt. Die erneute Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften erfolgt, da im Zuge der durchgeführten Beteiligung Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange sowie aus der Öffentlichkeit abgegeben worden sind, aufgrund derer im Textteil, aber auch im schalltechnischen Gutachten und der Begründung des Bebauungsplans, Änderungen vorgenommen wurden. Die Änderungen des Entwurfes des Bebauungsplanes erfordern eine erneute Veröffentlichung des Bebauungsplans „Kupferwiesen II“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und eine erneute Einholung der Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Der Bebauungsplanentwurf „Kupferwiesen II“ mit Entwurf der örtlichen Bauvorschriften und dem überarbeiteten schalltechnischen Gutachten kann von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) vom 11. August 2025 bis zum 1. September 2025 – je einschließlich – auf dieser Webseite abgerufen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im vorgenannten Zeitraum während der Öffnungszeiten im Rathaus Gerlingen, Stadtbauamt, Rathausplatz 1, 3. Obergeschoss, Planauslage, 70839 Gerlingen einzusehen.
Im oben genannten Zeitraum können von der Öffentlichkeit in Bezug auf die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen Äußerungen und Stellungnahmen beim Stadtbauamt, Abt. Stadtentwicklung, Klima und Umwelt per E-Mail an stadtentwicklung@gerlingen.de, schriftlich oder zur Niederschrift in der Planauslage vorgebracht werden. Es wird gebeten, die volle Anschrift anzugeben.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Nachdem bereits in der Zeit vom 28. April 2025 bis 30. Mai 2025 eine Veröffentlichung der Entwürfe des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften erfolgt ist, ist für die erneute Veröffentlichung des Planentwurfs gem. § 4a Abs. 3 BauGB des Baugesetzbuchs (BauGB) bestimmt, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planentwurfs abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung ist auf 22 Tage verkürzt.
Vorlage zum Auslegungs- und Aufstellungsbeschluss (114,8 KB)
Bestandsplan Plangebiet „Kupferwiesen II“ Dez. 2001 (10,879 MB)
Städtebaulicher Entwurf Plangebiet „Kupferwiesen II“ (13,438 MB)
Planzeichnung Bebauungsplanentwurf „Kupferwiesen II“ (298,9 KB)
Textteil Bebauungsplanentwurf „Kupferwiesen II“ (748,5 KB)
Begründung Bebauungsplanentwurf „Kupferwiesen II“ (2,232 MB)
Schalltechnisches Gutachten Bebauungsplanentwurf „Kupferwiesen II“ (12,342 MB)
Faunistischer Ergebnisbericht und HPA Bebauungsplanentwurf „Kupferwiesen II“ (3,757 MB)
Detailuntersuchung Starkregen I Bebauungsplanentwurf „Kupferwiesen II“ (10,24 MB)
Detailuntersuchung Starkregen II Bebauungsplanentwurf „Kupferwiesen II“ (5,453 MB)
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
Der Technische Ausschuss des Gemeinderats hat in seiner Sitzung am 9. April 2025 gemäß § 2 Absatz 1, § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in öffentlicher Sitzung beschlossen, folgenden Bebauungsplan mit einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) aufzustellen und gleichzeitig auszulegen. Der Bebauungsplanentwurf „Kupferwiesen II“, einschließlich Textteil sowie die örtlichen Bauvorschriften, die Begründung und die umweltbezogenen Gutachten können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) vom 28. April 2025 bis 30. Mai 2025 - je einschließlich - während der Öffnungszeiten im Stadtbauamt, Rathausplatz 1, 3. Obergeschoss, Planauslage, 70839 Gerlingen, eingesehen werden. Im oben genannten Zeitraum können von der Öffentlichkeit Äußerungen und Stellungnahmen beim Stadtbauamt, Abteilung Stadtentwicklung, Klima und Umwelt schriftlich oder zur Niederschrift in der Planauslage oder per E-Mail (Carina Gloerfeld: c.gloerfeld@gerlingen.de) vorgebracht werden. Es wird gebeten, die volle Anschrift anzugeben. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Vorlage zum Auslegungs- und Aufstellungsbeschluss (114,8 KB)Bestandsplan Plangebiet „Kupferwiesen II“ Dez. 2001 (10,879 MB)Städtebaulicher Entwurf Plangebiet „Kupferwiesen II“ (13,438 MB)Planzeichnung Bebauungsplanentwurf „Kupferwiesen II“ (352,5 KB)
Textteil Bebauungsplanentwurf „Kupferwiesen II“ (693,3 KB)
Begründung Bebauungsplanentwurf „Kupferwiesen II“ (2,769 MB)
Schalltechnisches Gutachten Bebauungsplanentwurf „Kupferwiesen II“ (5,237 MB)
Faunistischer Ergebnisbericht und HPA Bebauungsplanentwurf „Kupferwiesen II“ (3,757 MB)
Detailuntersuchung Starkregen I Bebauungsplanentwurf „Kupferwiesen II“ (10,24 MB)
Detailuntersuchung Starkregen II Bebauungsplanentwurf „Kupferwiesen II“ (5,453 MB)

