Es wird gerechnet
Es wird gerechnet
1776 wurde nun endlich wegen der entgangenen Waldnutzungen gerechnet. Die Gerlinger verlangten vom Herzog eine jährliche Entschädigung von 1500 f. Diese Summe war dem Herzog zu hoch. Deshalb wurde von ihm ein Waldtausch angeboten, um zu einer „billigmäßigen" Entschädigungssumme zu kommen. In Frage kamen der „Schnarrenberg" in der Mademer Huth und der „Malmstaller Wald" in der Gerlinger Huth.
Die Gerlinger lehnten ab und äußerten, daß sie sich durchaus in keinen Tausch einlassen könnten, sondern sie vor allemahl ihre aigenen Waldungen nicht Veräußern und Vertauschen wollten. Den Gerlingern ging es auch noch um etwas anderes. Durch den „Weißen Thiergärten", aber auch durch die Forstbaumschule, war ihnen der Weg zu ihrem übrigen Wald, zu ihrer Viehweide, versperrt. Sie machten deshalb eine Bittschrift, in der es heißt, daß der Viehtrieb in dem Weißen Thiergärten, so Wie solcher der Commun gnädigst gestattet werden wolle, ihnen gar nicht convenabel (geschickt) und so beschaffen seye, daß sie sich dessen weder bedienen könnten noch wollten. Sie bäten deshalb, daß der Wildzaum über den alten „Vayhinger Weg" hinüber gesetzt würde, damit könnten sie ihre übrigen Viehweiden erreichen. Bei diesem Weg handelte es sich um das „Kaufhau-Sträßle".
Serenissimus war mit dieser Bitte oder Forderung der Gerlinger absolut nicht einverstanden. Er fand die Indemnisationsforderungen, wie diese Entschädigungssummen fortan hießen, der Commun Göhrlingen an und vor sich übertrieben, auch ihre bezeugte Hartnäckigkeit, forderte deshalb, daß eine Deputation von Gelingen in der Herzoglichen Kanzlei erscheinen solle, damit ihne daselbst ihr unartiges und Respectloses Benehmen gegen ihren Landesherrn mit Nachdruck zu erkennen gegeben - und getrachet werden solle, sie zu mehrerer Nachgiebigkeit und Eingehung annehmlicher Conditionen zu vermögen.
Die Deputierten von Gerlingen wurden nun auf 30. Januar 1779, mittags 2 Uhr, in die „Herzogl. Canzley" bestellt. Mitbringen mussten sie eine Vollmacht. Den Schultheißen Kling muss diese Sache so erregt haben, dass er in der Nacht zuvor krank wurde und außerstande war, die Deputation anzuführen.
Da das Protokoll dieser Unterhandlung erhalten geblieben ist, wird es hier zum größten Teil im Wortlaut wiedergegeben:
Es erschienen demnach in der Herzogl. Kanzlei vom Gericht: Burgermeister Georg Friedrich Rüger, Burgermeister Christoph Bockel; Vom Rath: Jakob Wagner, Bek und Lorenz Maisch, Zoller; Von der Burgerschafft: Alt Jakob Weidle und Johannes Wiedmaier, wo denenselben sofort zu erkennen gegeben, daß nur von den neuen, seit 1776 Vor die auß ohngefähr 600 Morgen Communwaldung der Innwohnerschafft von Göhrlingen entgehende Benuzung in Ansehung des Holzes, Aekerichs, Bewaidens, Grasens, Laubrechens und Dürrholzlesens, prätendierte (geforderte) Entschädigung - inzwischen war die jährliche Entschädigung auf 1000 f festgesetzt worden - à 1000 f jährlich, Welche Se. Herzogl. Durchlaucht vor übertrieben erachteten, die Frage seye, man von ihnen nunmehr erwarte, daß sie die Übermaaß dieser Forderung selbsten anerkennen, und sich hierunter auf eine billigere und annehmliche Weise behandeln laßen würde. ...
Die Commun-Deputirten bezeugten hierauf, wie leyd es ihnen seye, daß sie sich durch ihr bißheriges Betragen, gegen all ihr Vermuthen das Höchste Mißfallen Sr. Herzogl. Durchlaucht zugezogen hätten. Die Pflichten aber, womit sie gegen ihre Mitbürger beladen wären, würden Wie sie unterthänigst Verhofften, vor eine hinlängliche Entschuldigung deßen waß ihrerseits bißher in der Sache geschehen seye, gnädigst angesehen werden. Ja, sie beglaubigten sogar, daß sie mittelst Bestimmung ihrer Indemnisations-Forderung auf jährlich 1000 f inmaaßen gnädigst bekannt, daß bey denen ersteren Unterhandlungen die Rede von jährl. 1500/geweßen, schon weit genug herunter gegangen seyen, und damit alles erschöpft hätten, waß ihnen alß getreue Unterthanen - nur immer habe erwartet werden können.
Es wird ihnen nun vorgehalten, daß ihre damaligen Forderungen von 1500 f weit überzogen gewesen seien, wie auch heute noch die 1000 f, da das Oberforstamt von 779 f gesprochen hätte. So gaben sie zur Antwort, daß sie die Berechnung des Ober Forst Amts eben so wenig agnosziren (anerkennen) alß von ihrer gemachten Forderung à 1000 f nachlaßen könnten. Man befragte sie sofort um die Ursachen ihres unnachgiebigen Betragens, und warum sie weder den ihnen letzthin angetragenen Waldtausch noch die Vergünstigung des ohngehinderten Viehtriebs zu offenen Zeiten rechter Hand vor der Forstschul an dem alten Vayhinger Weg nach biß zur schwarzen Tafel (Großer Stern) angenommen hätten. ... Darauf ermangelten nun die Commundeputierte nicht sich folgendermaßen vernehmen zu laßen. Sie hätten waß
1. den angetragenen Waldtausch betreffe um deßwillen nicht in solchen eintreten können, weilen
a) so wohl der Mallmstaller Wald alß der Schnarrenberg außgehauen und keiner davon der Qualität nach ihren Waldungen gleich komme;
b) könnten sie weder den Mallmstaler Wald noch den Schnarrenberg benuzen so lange ihnen der freye Gebrauch des alten Vayhinger Wegs verwehret bleibe, indem sie nach jeziger Lage des Weißen Thiergartens um den Zaun desselben herum über verschiedene beschwerliche Klingen fahren und besonders über eine derselben eine Brücke, Welche wenigstens 600 f kosten würde erbauen müßten. Und darzu komme
c) noch der weitere Umstand, daß sie durch jenen Tausch in eine - ihnen unanständige Connexion (Zusammenhang) mit mehreren anderen Förstern und Jägern Versezt würden, welche sie über die maaßen scheueten, da sie von denenjenigen Jägern, die bereits über ihre Waldungen gesezt seyen, schon genug Unbilligkeiten und Gewaltsames Verfahren zu erdulden hätten.
Und dann, so fuhren sie weiter fort, würde diese Entschädigungssumme ganz von selbst geringer werden, wenn der Herzog einen Teil des weißen Thiergartens in seine anstossenden Herrschaftswaldungen verlegen würde, da die Commun Gerlingen erbötig seie, für jeden Morgen Wald, der dann frei werde, 2f an dem Indemnisationsgeld abzuziehen.
Was den Viehtrieb durch die Tiergärten angehe, der ihnen gestattet werden solle, so wäre er ihnen nicht nütze, da es von den Jägern abhänge, ob, wann und wie weit sie ihnen diesen gestatten würde.
Ein weiterer Hauptpunkt ihrer Ablehnung sei aber der:
Man habe ihnen von ihrer alten - bereits durch Vergleichung in Richtigkeit gesezten Forderung à 11250 f zwar bey der Herr- und Landschafftl. Schulden-Zahlungs-Casse 7489 f und bey der Herzogt. General-Casse 3760 f angewiesen. Hiervon hätten sie biß dato Weiter nichts, alß durch die Herr- und Landschaffts-Casse 300 f baar erhalten, Welches ja nicht einmal der Zinnß auß ihren zu fordern habenden Capital seye. Von der Herzogl. General-Casse hätten sie inzwischen gar nichts empfangen. Und Wenn es pro futuro (in Zukunft) mit der Zahlung nicht besser von statten gehe; So helfe es ihrer Commun nichts, man möge auch bei der gegenwärtigen Unterhaltung übereinkommen, wie man wolle. Sie dörfften dahero vorläuffig nicht verhalten, daß es ihnen Hauptsächlich darum zu thun seye, von der gnädigst niedergesezten Herzogl. Deputation zu vernehmen, was sie sich in Zukunft Vor (für) sichere Hoffnung machen könnten. Alßdann wollten sie in nähere Überlegung nehmen, und mit ihrer Burgerschaft sich darüber besprechen, ob die in Aussicht zu hoffen habende bäldere und richtigere Bezahlung nicht angehen möchte, an der laufenden Indemnisations-Forderung noch etwas weiteres schwinden zu laßen.
Da man nun dieselbe verständigte, daß bey der Herr- und Landschafftl. Zahlungs-Casse ihrer Commun wieder aufs neue 300 f welche sie längstens in Zeit von 14 Tagen bekommen würden, außgesezt seyen, daß man sich pro futuro nachdrücklich dahin verwenden werde, daß sie bey künfftigen Repartitionen (Teilbeträgen) erklöklicher - und ihrer Forderung mehrere proportionirte (verhältnisgleiche) Abschlagszahlungen erhalten mögen, und daß sie sich auch bey der Herzogl. Rentkammer von 1779/80 auf eine beträchtliche Zahlung an ihrer daselbst stehen habenden Forderungen gewiß Rechnung machen dörfften; So fiengen sie endlich an, sich etwas näher zum Ziel zu legen.
Nur desiderirten (wünschten) sie noch, daß in ihren, zu denen Einrichtungen auf der Solitude gezogenen Waldungen eben nicht so gehaust -und zu Werk gegangen werde. Dazu gehöre, daß der Herr Hofjäger in ihrem Wald Gras mähen lasse, das doch ihnen gehöre und verkaufe das Heu pro Wanne um 5 f und mehr, im letzten Jahr seien es an die 70 Wannen gewesen (l Wanne hat ungefähr 11 Zentner), weiter verleihe er aus ihren Waldungen Grasplätze „an privatos".
Dann sei außerhalb des Tiergartens bei der Forstschul Holznachwuchs abgehauen worden, „das für ihre posterität (Nachkommen) ein unersezücher Verlust seye".
Sie gaben weiter an, daß sie aus dem Tiergarten keinen Nutzen zu ziehen vermögen, wenn ihnen auch an einem einzigen Tag das Dürrholzlesen gestattet werden möge, deßen sich aber die wenigsten bedienen, weilen sie sich vor den Jägern scheuen, Welche nur darauf bedacht seyen, einen Anlaß zu bekommen, daß sie die Leute in Strafe bringen können...
Nachdem ihnen aber noch einmalrecht nachdrücklich zugesprochen worden, sich auf eine solche Weise zu erklären, wie man sich beglaubige, daß es Sr. Herzogl. Durchlaucht geraichen könne; So baten sie um Erlaubniß, auf kurze Zeit einen Abtritt nehmen zu dörffen.
Und da sie sich miteinander besprochen hatten, fiel das Resultat ihrer unter sich gepflogenen Deliberation (Bedenkzeit) endlich dahin aus: Sie könnten sich vordersamst nicht entbrechen, ihr - allschon den 26. August 1776 gemachtes - wiederholtes unterthänigstes Petitum (Bittschrift) hienach nochmahlen dahin zu erneuern, daß der Weiße Thiergartenzaun über den alten Vayhinger Weg hinüber gesezt werden möchte, damit dieser Zaun von Göhrlingen auß linker Hand am Vayhinger Weeg stehen und der freye Gebrauch dieses Weeges der Commun zu allen Zeiten ohn-benommen seyn möge ...
Der Nachlaß von jährl. 100 f.... beruhe aber einzig und allein auf der wirklichen Erfüllung jener Condition, so, daß auf den Fall, da Se. Herzogl. Durchlaucht die gebettene Veränderung des Thiergarten-Zauns gnädigst nicht beliebten, sie alßdann an ihre heutige Erklärung nimmer gebunden seyen - sondern in Ansehung der Vorhin geforderten jährlichen 1000 f tam pro präterito - hiermit so wie seither verbleiben solle. Anlangend endlich, der Bezahlung so Wohl deßen, Waß ihnen bereits verfallen seyn, als deßen, Waß ihnen weiter hinauß an Indemnisations-Geldern noch ferneres vorfallen werde; So müßten sie es zur außdrückentlichen Condition machen, daß jeden Jahrs die laufende Indemnisations-Summe allemahl Vollständig abgetragen - und darneben noch am Rückstand, biß solcher getilget, Wenigstens der 4te Theil bezahlt werden möchte.
Da man ihnen aber zu erkennen gegeben, daß sie sich wohl begnügen könnten, Wann ihnen am Rückstand jährlich 700 biß 750 f neben dem auflauffenden bezahlt würden; So ließen sie sich diesen Vorschlag endlich gefallen. Und abwählen man von Seiten der Herzogl. Deputationis sich alle Mühe gab, die Göhrlinger Abgeordneten zu einer annehmlichen Erklärung zu vermögen; So beharreten sie jedannoch mit aller Standhafftigkeit auf deme, waß sie allbereits von sich hatten herkommen laßen, und versicherten, daß sie ein Mehreres bey ihrer Burgerschafft nicht verantworten könnten, und daß dieses Alles seye, waß sie in Kraft der aufhabenden-Vollmacht zu accordiren in Stand gewesen.
Man fand dahero nicht vor dienlich, sie Weiteres aufzuhalten. Die Deputirten wurden mit dem Bescheid, daß man nunmehro ihrer unterthänigste Declaration Sr. Herzogl. Durchlaucht submissest hinterbringen wolle, entlaßen und damit diese ganze Verhandlung beschloßen.
Das war am 30. Januar 1779 gewesen. Das vorstehende Protokoll wurde nun mit einem Schreiben der Rentkammer dem Herzog übergeben, der folgende Bemerkungen anbringen ließ:
Da unseres gnädigsten Herzogs und Herrns Herzogl. Durchlaucht aus dem uthgst. Anbringen Herzogl. Rentkammer aus dem bey-gefügten Protocoll mit befremden ersehen, daß die Deputirten von Göhlingen bey dem mit ihm in hiesiger Canzley gemachten Versuch auf ihrer Halsstarrigkeit beharret; So gedenken Höchst Dieselbe um ihnen das Maaß voll zu geben, sie in einer der nächsten öffentlichen Audienzen vor Dero Eigene Höchste Person zu fordern, und als Landesherr mit ihnen zu sprechen; Sollte sodann auch dieses von keiner Würckung seyn, und Sie in ihrer Unnachgiebigkeit gegen ihren Landesherrn Selbsten bestehen, so werden alldann Se. Herzogl. Durchl. weiters gnädigst verordnen, wie das unartige Benehmen dieser Leute anzusehen ist. Decretum Stuttgart den 10. Februar 1779
Exspeciali Resolutione Serenisimi Domini Ducis
Von Uexkuell, Rentz.
Ob es zu dieser Audienz kam, ist nicht ersichtlich.
Dass nun der Herzog seit 1776 geneigt war, an eine Bezahlung seiner Schulden an Gerlingen zu denken, mag wohl auf den mäßigenden Einfluß der Freifrau von Leutrum zurückzuführen sein. Seine, dem Herzog 1748 angetraute Frau war bereits 1758 nach Bayreuth zurückgekehrt; sie lebten seit dieser Zeit getrennt. Dieser Umstand mag wohl auch der Anlaß für das ausschweifende Leben des Herzogs und für die Mätressenwirtschaft gewesen sein. Um 1770 lernte er Franziska von Leutrum geb. von Bernerdin, die an einen alten Freiherrn verheiratet war, kennen und lieben. Er konnte sie aber nicht heiraten, da beide Paare noch nicht geschieden waren. Franziska von Leutrum wurde 1774 zur Reichsgräfin von Hohenheim ernannt. Als des Herzogs Frau 1780 starb, heiratete er 1785 nach vielen Schwierigkeiten sein „Franzele" und machte sie 1786 zur Herzogin von Württemberg.
Schon an seinem 50. Geburtstag, am 11. Februar 1778, hatte der Herzog seine Untertanen mit dem bekannten Kanzelmanifest überrascht, in dem er von einer Wende, von einem Scheidepunkt in seinem Leben und vom Beginn seines zweiten Lebens sprach.
Von diesem Zeitpunkt ab flössen die Schuldenzahlungen reichlicher. Das Geld musste in Stuttgart abgeholt werden, wozu der Schultheiß und der Burgermeister Bockel vom Magistrat ausersehen wurden und dafür pro 100 f 1 f als Douceur (Zuwendung) erhalten sollten. Hatten sie in den Jahren 1777/78 und 1778/79 nur je 300 f erhalten, so waren es ab 1780 bereits 600 f, die jährlich an der großen bis auf 14250 f aufgelaufenen Schuld abgezahlt wurden.
Der Burgermeister von Gerlingen schreibt im Rechnungsbuch: ... hievon erhielte ich 1780, 1782, 83, 84, 85 und 1786 insgesamt 2900 f, 1787 960 f, Rest 9900 f. Davon wurden 1793 3000 f abgezahlt.
Ohne schriftliche und persönlich vorgebrachte Mahnungen ging es aber nicht ab, denn der Schultheiß Johann Georg Kling vermerkt:
... den 20. September 1790 bei Herrn Stadtschreiber in Leonberg ein Unterthänigstes Memmorial machen laßen, weilen uns die järlich Versprochene 900 f nicht mehr gegeben werden sollen ... Den 10. Januar 1791 mit Burgermeister Mezger in der Herzogl. Canzley gewesen, und haben wollen die Versprochenen 1800 f hohlen, welche wir nicht bekommen, wo wir auch zugleich wegen unserem Waldschaden 2 Memmorial übergeben.
Der Rest von 3000 f wurde am 15. Mai 1794, schon nach dem Tode des Herzogs beglichen: „Rest 0" schrieb der Burgermeister in sein Abrechnungsbuch. Damit ist auch die Frage, die oft gestellt wird, ob überhaupt die Schulden bezahlt wurden, beantwortet.
Schultheiß Kling hat die völlige Bezahlung der Indemnisationsgelder nicht mehr erlebt. Am 11. September 1791 starb er am „Krampff. Fieber, 78jährig". Sein „Leich-Text" rühmt seine aufopfernde Amtsführung.
Wie sollte das nun anrollende Geld angelegt werden? Darüber besprachen sich Schultheiß, Gericht und Rath sowie Gemeindedeputierte, die auf das Rathaus gerufen wurden. Sie überlegten sich, ob dieses Geld dem Kopf nach verteilt oder „capitaliter" angelegt und nur der Zins verteilt werden sollte. Auf die letztere Art wäre es eine gleiche und unparteiische Austeilung, die auch der Nachkommenschaft zugute komme, meinten die einen. Neun Bürger votierten für eine sofortige Auszahlung, die Mehrheit jedoch bat, dass sämtliche Entschädigungsgelder - so wie sie nach und nach eingingen - geteilt und an zahlungsstatt bei dem Bürgermeisteramt behalten sofort zur Amtspflege an den Steuern gelüffert werden dörffe.