Genehmigungspflicht von Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen
Für Aufgrabungen jeglicher Art in öffentlichen Verkehrsflächen ist die Erlaubnis des Stadtbauamtes, Abteilung Tiefbau, erforderlich. Anlass für Aufgrabungen können Leitungsverlegungen, die Errichtung von Grundstückszufahrten bzw. Gehwegabsenkungen, die Sanierung des Außenmauerwerkes von Gebäuden, die Errichtung von Mauern oder ähnliches sein.
Zu den öffentlichen Verkehrsflächen zählen Straßen, Geh- und Radwege, Plätze und Anlagen.
Rechtsgrundlage ist das Straßengesetz Baden-Württemberg. Bei ungenehmigten Aufgrabungen droht ein Bußgeld.
Einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Aufgraben öffentlichen Straßenraums erhalten Sie im Stadtbauamt, Zimmer 304, oder in der Rubrik Formulare.