Allgemeinverfügung Abbrennverbot im Bereich des Rathausplatzes
Für den Rathausbereich gilt am 31.12.2023 und 01.01.2024 ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper, um die Eislaufbahn, die Verkaufsstände und das technische Equipent vor Beschädigungen zu schützen.
Allgemeinverfügung Abbrennverbot Feuerwerkskörper (1,233 MB)
Lageplan Rathausplatz Gerlingen (738,3 KB)