Winterdienst des städtischen Baubetriebshofs
Die Einsatzkräfte des städtischen Baubetriebshofs Gerlingen räumen und streuen, um die Straßen und Wege begeh- und befahrbar zu machen. Vorrangig müssen Hauptverkehrs- und Durchgangstraßen, Schulwege und Buslinien befahrbar bzw. begehbar sein. Erst wenn diese Bereiche verkehrssicher sind, können weitere Straßen geräumt werden.
Erhöhter Arbeitseinsatz auf den Hauptverkehrs- und Durchgangsstraße kann dazu führen, dass die Nebenstrecken spät bzw. nicht geräumt werden können. In diesem Zusammenhang bitten wir Sie, Ihre Fahrzeuge so zu parken, dass die Räumfahrzeuge gut durch kommen.
Dass alle Straßen gleichzeitig schnee- und eisfrei sind, ist organisatorisch leider nicht möglich. Deshalb bittet die Stadtverwaltung alle Bürgerinnen und Bürger, ihr Fahrzeug im Notfall stehen zu lassen und ihre Fahrweise den Straßenverhältnissen anzupassen, vorausschauend zu fahren und vor allem genügend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten.
Eis und Schnee können wir jedoch nur gemeinsam beseitigen
Wann und wie oft geräumt und gestreut werden muss, hängt von der Wetterlage ab. Die Streupflichtsatzung schreibt vor: Bei Schnee- und Eisglätte müssen die Gehwege werktags bis 7.30 Uhr und sonn- und feiertags bis 8.30 Uhr geräumt und bestreut sein. Wenn Schnee- und Eisglätte tagsüber (bis 20 Uhr) entsteht, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen.
Anlieger sind verpflichtet, die Gehwege und Fußwege vor ihren Grundstücken zu räumen und zu streuen. Geräumt und gestreut werden muss auf einer Breite von 1,50 Meter. Bei Straßen ohne Gehweg muss beginnend vom Rand zur Fahrbahnmitte ein 1,50 Meter breiter Streifen geräumt und gestreut werden, sofern auf der gegenüberliegenden Seite kein Gehweg vorhanden ist.
Grundsätzlich gilt: Der Rand der Fahrbahn soll möglichst nicht zur Schneeablagerung genutzt werden, da die Räumfahrzeuge den Schnee sonst wieder zurück auf den Gehsteig oder in die Einfahrten drücken.
Sollte aufgrund von erhöhtem Schneeaufkommen nur ein eingeschränkter Winterdienst möglich sein, müssen eventuell Teilstrecken oder Treppenanlagen kurzfristig gesperrt werden. Wir bitten Sie bereits vorab um Ihr Verständnis!