Landtagswahl am 8. März 2026
Am Sonntag, 8. März 2026, findet in Baden-Württemberg die Landtagswahl statt. Von 8:00 bis 18:00 Uhr können die Wählerinnen und Wähler ihre Stimme in ihrem lokalen Wahlraum abgeben oder per Briefwahl wählen.
Wahlscheinantrag bequem per Internet oder QR-Code beantragen
Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung).
Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per lnternet auf der städtischen Webseite www.gerlingen.de an. Beim Aufruf des Links
Beantragung eines Wahlscheines (Komm.ONE)
[https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index?ags=08118019]
erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem x. Sie erfassen nur lhr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Deutsche Post / Amtsboten zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero@gerlingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Sabine Ocaña Navarro, Telefonnummer 07156 205-7030, E-Mail buergerbuero@gerlingen.de.
Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)?
Das Recht, sich durch seine Stimmabgabe an einer Wahl zu beteiligen zu können, wird auch aktives Wahlrecht genannt. Bei den Landtagswahlen dürfen alle wählen, die
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg wohnen und
- nicht durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Neu ist dabei, dass das Wahlalter im Vergleich zur letzten Landtagswahl 2021 von 18 Jahren auf 16 Jahre herabgesetzt wurde.
Wer kann wählen?
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis der Stadt Gerlingen eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis der Gemeinde/Stadt ihrer Wohnung (bei mehreren Wohnungen zählt die Hauptwohnung) eingetragen, in der sie am 25. Januar 2026 bei der Meldebehörde gemeldet sind. Vom 26. Januar bis zum 15. Februar ist eine Eintragung ins Wählerverzeichnis nur noch durch Antrag beim Wahlamt möglich.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 15. Februar 2026 eine Wahlbenachrichtigung. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte im eigenen Interesse nachprüfen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist, oder beim Wahlamt nachfragen.
Das Wahlamt der Stadt Gerlingen ist unter der E-Mail wahlenundabstimmungen@gerlingen.de oder per Telefon unter 07156 205-7120 erreichbar.
Zustellung der Wahlbenachrichtigung und Beantragung der Briefwahl
Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen im Gerlinger Stadtgebiet hat am 28. Januar 2026 begonnen.
Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein. Der Wahlschein ist der urkundliche Nachweis des Wahlrechts einer Person im Wahlkreis. Er ist auf Antrag auszustellen, wenn Sie für die Landtagswahl wahlberechtigt sind und ins Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sie können den Wahlschein auf folgende Arten beantragen:
- persönlich
- durch eine andere Person, die eine schriftliche Vollmacht von Ihnen hat
- schriftlich
- per Online-Formular über den QR-Code in Ihrer Wahlbenachrichtigung oder über den folgenden Link: Beantragung eines Wahlscheines (Komm.ONE) (Funktion verfügbar bis Dienstag, 3. März, 12:00 Uhr).
Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Eine Beantragung per Telefon, SMS oder WhatsApp ist nicht möglich. Verwenden Sie für Ihren Antrag, wenn möglich, Ihre Wahlbenachrichtigung. Füllen Sie die maßgeblichen Antragsfelder aus und senden Sie die Benachrichtigung an die Stadt Gerlingen zurück.
Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Familiennamen
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Soweit aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, sollten Sie möglichst auch die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, mitteilen. Sie erhalten den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigt oder zugeschickt.
Frist: Sie können den Wahlschein bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag, 6. März 2026) 15 Uhr beantragen. Später eingehende Anträge können nur in besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, bis 15 Uhr am Wahltag bearbeitet werden.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero@gerlingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Sabine Ocaña Navarro, Telefonnummer 07156 205-7030, E-Mail buergerbuero@gerlingen.de.
