Stadtkämmerei Gerlingen
Keine Auszahlungen und Abbuchungen um den Jahreswechsel
Einführung des Finanzverfahrens SAP zum 01.01.2021

Die Stadt Gerlingen führt zum 01.01.2021 das Finanzverfahren SAP ein. Aufgrund der damit verbundenen umfangreichen softwaretechnischen Umstellungsarbeiten kann die Stadtkasse im Zeitraum vom 21.12.2020 bis voraussichtlich 13.01.2021 keine Auszahlungen leisten.
Zudem können im gleichen Zeitraum auch keine Abbuchungen trotz einer erteilten Einzugsermächtigung vorgenommen werden. Dies betrifft insbesondere die am 01.01.2021 fälligen Kinderbetreuungsgebühren einschließlich der Verpflegungspauschale. Falls Sie der Stadtkasse eine Abbuchungsermächtigung zur Begleichung dieser Forderungen erteilt haben, werden diese Beträge zusammen mit den Monatsgebühren für Februar 2021 am 01.02.2021 abgebucht.
Ein fristgerechter Ausgleich der vorgenannten städtischen Forderungen zur Fälligkeit ist ausdrücklich nicht erforderlich. Gleichwohl besteht natürlich unverändert die Möglichkeit, die am 01.01.2021 fälligen Beträge unbar unter Angabe des Buchungszeichens auf ein Konto der Stadtkasse einzubezahlen. Eine spätere Abbuchung der per Überweisung ausgeglichenen Gebühren würde damit entfallen.
Konten der Stadtkasse
Die Stadtverwaltung bittet um Ihr Verständnis.