Bebauungsplan "Etterweg/Südliche Hirschstraße"
Aufstellungsbeschluss
Der Technische Ausschuss des Gemeinderats hat in seiner Sitzung am 11. Februar 2019 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in öffentlicher Sitzung beschlossen, für den Bereich „Etterweg/ Südlich Hirschstraße“ einen Bebauungsplan mit einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) aufzustellen.
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Lageplan liegen vom 8. bis 22. März 2019 - jeweils einschließlich - während der Öffnungszeiten des Rathauses öffentlich aus. Auskünfte zum Planentwurf werden beim Stadtbauamt, Zimmer 302, erteilt.
Stellungnahmen können – auch von Kindern und Jugendlichen - während der Auslegungsfrist schriftlich oder per E-Mail an Stadtbauamt, Nora Rebmann, E-Mail n.rebmann@gerlingen.de, abgegeben werden. Es wird gebeten, die volle Anschrift anzugeben. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Auskünfte zu den Zielen und Zwecken der Planung werden beim Stadtbauamt, Abteilung Stadtentwicklung, Klima und Umwelt, Carina Gloerfeld, Zimmer 302, erteilt
Allgemeine Ziele und Zwecke mit Lageplan (1,49 MB)
Vorlage zum Aufstellungsbeschluss (156,1 KB)

