Informationen zur Hundesteuer 2026
Die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2026 wurden den Steuerpflichtigen im Laufe des Monats Januar zugestellt und sind am 16.02.2026 zur Zahlung fällig.
1. Anzeigepflicht
Wer einen über 3 Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Hundehaltung oder nach dem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat der Abteilung Steuern und Abgaben schriftlich anzuzeigen. Bei der Anmeldung ist der Zeitpunkt des Erwerbs, das Alter des Hundes und die Hunderasse anzugeben. Falls es sich bei dem Hund um einen Kampfhund handelt, ist dies ebenfalls anzugeben.
Die Unterlassung der Anmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Auch das Ende der Hundehaltung ist der Abteilung Steuern und Abgaben innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. Ansonsten muss die Steuer weiterbezahlt werden. Entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, ist dies ebenfalls anzuzeigen.
2. Steuersatz
Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund jährlich 120 €, für den zweiten und jeden weiteren Hund jährlich 240 €, für den ersten Kampfhund jährlich 540 € und für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund jährlich 720 €.
Die Steuer wird durch den Steuerbescheid festgesetzt und ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides zur Zahlung fällig. Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die entsprechenden Beträge zur Fälligkeit unter Angabe des Kassenzeichens auf ein Konto der Stadtkasse zu überweisen.
Um Einhaltung des Zahlungstermins wird gebeten, da bei verspäteter Zahlung Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben werden. Bei Steuerpflichtigen, die sich am Lastschrifteinzugsverfahren beteiligen, veranlasst die Stadtkasse die Abbuchung der fälligen Beträge vom angegebenen Konto.
3. Hundesteuermarken
Für jeden steuerpflichtigen Hund wird dem Steuerschuldner eine Hundesteuermarke ausgegeben.
2026 wurden mit den Steuerbescheiden neue Marken versendet, die eine Gültigkeit von 3 Jahren haben. Die Marke ist am Halsband sichtbar zu befestigen, wenn der Hund sich außerhalb des bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes des Hundehalters aufhält. Hunde, die von der Steuer befreit sind oder für die eine Steuerermäßigung gewährt wird, erhalten ebenfalls eine Hundesteuermarke.
Sollte die Marke verloren gehen, so wird gegen Ersatz der Kosten (5,00 €) eine Ersatzmarke ausgegeben. Die Marke muss bei Abmeldung des Hundes an die Stadt zurückgegeben werden.


