Gebühren für die Wasserversorgung für das Jahr 2026
Die Stadt Gerlingen ist rechtlich verpflichtet, die Gebühren für die Wasserversorgung zu kalkulieren. Dies bedarf einer Gebührenkalkulation, die extern erstellt wird und eine umfangreiche Zuarbeit durch die Verwaltung erfordert.
Aufgrund einer Satzungsüberarbeitung der Wasserversorgungssatzung, die noch nicht fertiggestellt werden konnte, konnten die zur Kalkulation benötigten Unterlagen für die Gebührenkalkulation 2026 nicht mehr im laufenden Kalenderjahr fertig gestellt werden.
Auch die Beschlussfassung über die neuen Gebührensätze kann erst im neuen Jahr erfolgen.
Es ist vorgesehen, diese Beschlussfassung im ersten Quartal 2026 vorzunehmen. Die Satzung wird demnach rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft gesetzt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich daraus voraussichtlich Erhöhungen der Gebührensätze ergeben werden.
Die voraussichtliche Wasserversorgungsgebühr beträgt bis zu 2,73 Euro/m³ zuzüglich Umsatzsteuer, welche für die ab dem 01.01.2026 in Anspruch genommenen Leistungen gültig wären.


