Grundstückspreise - Bodenrichtwerte zum 01.01.2025 für das Gebiet der Stadt Gerlingen
Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Stadt Gerlingen hat in seiner Sitzung am 23.09.2025 neue Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025 für alle Grundstücke auf der Gemarkung Gerlingen nach den Preisverhältnissen am Jahresende 2023/24 ermittelt.
Rechtsgrundlage:
§ 193 Abs. 5 und § 196 Baugesetzbuch (BauGB)
§ 12 Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg
Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL)
Die Abgrenzung der Bodenrichtwertzonen sowie die Festsetzung der Höhe des Bodenrichwerts begründen keine Ansprüche zum Beispiel gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, Baugenehmigungsbehörden oder Landwirtschaftsbehörden.
Der Richtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für Grundstücke eines Gebiets, für das im Wesentlichen gleichartige Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen (Richtwertzonen). Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließungszustand, Grundstücksgestaltung usw. bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Richtwert.
Die Bodenrichtwerte sind in der Regel erschließungsbeitragsfrei (ebf).
Als erschließungsbeitragsfrei bezeichnet man solche Grundstücke, für die bereits alle Erschließungsbeiträge bezahlt worden sind. Hierzu zählen in der Regel die bebauten und unbebauten Grundstücke, die bereits voll erschlossen sind.
Auskünfte über Bodenrichtwerte
Auskünfte über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Amt für Bau- und Bauverwaltungsamt -Geschäftsstelle des Gutachterausschusses-, 2. Obergeschoss, Zimmer 207.
Telefon: 07156/205-7207, E-Mail: m.reimann@gerlingen.de oder
Telefon: 07156/205-8207, E-Mail: g.travisano@gerlingen.de
Ferner können die Werte voraussichtlich Mitte/ Ende Oktober 2025 in der Rubrik Bodenrichtwerte abgerufen werden.
Die Bodenrichtwerte werden auch auf das Bodenrichtwertportal BORIS BW übertragen. Dies wird voraussichtlich bis Mitte/ Ende Oktober 2025 erfolgen.
Die Bodenrichtwerte sind zu der letzten Bodenrichtwertermittlung überwiegend gefallen, im Stadtkern leicht angestiegen und in wenigen Zonen stagniert. Die Gewerbeflächen sind leicht angestiegen.
Ermittelte Bodenrichtwerte 2025/26 für
Wohnbauflächen 850,-- bis 1.280,-- €/m²
Sonder-/ Kerngebiet 1.680,-- €/m²
Mischgebiete 790,-- bis 900,-- €/m²
Gewerbliche Flächen 280,-- bis 325,-- €/m²
Gartengrundstücke 10,-- bis 60,-- €/m²
Ackerland 6,-- €/m²
Grünland (Wiese, Bäume) 8,-- bis 11,-- €/m²