Wirtschaftliche Hilfen: Gewährung von Geld- und Sachleistungen
Im Bereich Wirtschaftliche Hilfen des Amtes für Jugend, Familie und Senioren erhalten Bürgerinnen und Bürger, die soziale Unterstützung benötigen, ein auf sie abgestimmtes Hilfsangebot.
Ob SGB XII Leistungen, auch bekannt als Grundsicherung/ Sozialhilfe, Rentenauskünfte, Rentenanträge (Versichertenrenten, Witwen(r)-Waisenrenten, Kindererziehungszeiten, Kontoklärungen…), Wohngeld, Rundfunkgebührenbefreiung, Schwerbehindertenangelegenheiten, Elterngeld, Kinderzuschlag, Landesfamilienpass usw., wir beantworten Ihre Fragen rund um das Thema Wirtschaftliche Hilfen.
Welche Voraussetzungen für den jeweiligen Antrag gelten, können Sie auch vorab in der Rubrik Sonstige Leistungen einsehen.
Ermäßigungen nach Vorlage
Bei Bezug von Leistungen, beispielsweise Wohngeld, Kinderzuschlag, SGB XII Leistungen oder Bürgergeld, sind Sie berechtigt, Ermäßigungen für das Gerlinger Hallenbad, Beiträge für Gerlinger Vereine, Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche, Gruppenunterricht der Jugendmusikschule Gerlingen sowie die Volkshochschule Gerlingen zu beantragen.
Die Vergünstigungen werden nach Vorlage der entsprechenden Belege vom Amt für Jugend, Familie und Senioren – Wirtschaftliche Hilfen – geprüft.
Ansprechpersonen
Gern stehen wir Ihnen für Fragen und eine Terminvereinbarung zur Verfügung:
- SGB XII Leistungen: Frau Wensauer, Telefon 07156-205 7007, E-Mail m.wensauer@gerlingen.de
- Rentenangelegenheiten: Frau Müller, Telefon 07156-205 7009, E-Mail t.mueller@gerlingen.de
- Alle weiteren Angelegenheiten: Frau Hensel, Telefon 07156-205 7008, E-Mail s.hensel@gerlingen.de