Wichtige Informationen zum Abbrennen von Silvesterfeuerwerk
In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen gilt ein gesetzliches Abbrennverbot. Dazu gehören insbesondere auch Fachwerkhäuser. Diese sensiblen Bereiche um besonders brandempfindliche Gebäude herum sind in Gerlingen zum Beispiel im Innenstadtbereich die Hauptstraße und die Kronengasse.
Zusätzlich gilt für den Rathausbereich am 31.12.2024 und 01.01.2025 ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper, um die Eislaufbahn, die Verkaufsstände und das technische Equipment vor Beschädigungen zu schützen.
Allgemeinverfügung Abbrennverbot (843,3 KB) (auch im Gerlinger Anzeiger)
Lageplan Abbrennverbot (738,3 KB)
Die Abgabe von Silvesterfeuerwerk ist nur vom 29. bis 31.12. an über 18-Jährige erlaubt. Die Böller dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Pyrotechnik kann gefährlich sein: Immer wieder kommt es an Silvester zu Verletzungen und die Notaufnahmen kommen an ihre Grenze.
Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger, sich an Silvester umsichtig zu verhalten und sich an die Vorgaben zu halten, damit alle einen unfallfreien Start ins neue Jahr erleben können.
Wir wünschen Ihnen ein schönes Silvesterfest und einen guten Start ins Jahr 2025!