Wasseruhren bitte zum 31. Dezember selbst ablesen
Anfang Dezember 2025 erhalten alle Rechnungsempfänger, Hausverwalter usw. eine Ablesekarte (Funkzähler ausgenommen). Zählerdaten können Sie per Post oder online unter Zählerablesung Gerlingen (derago e.K.) bis spätestens 13. Januar 2026 melden.
Wird der Zählerstand nicht fristgerecht gemeldet, muss der Wasserverbrauch gemäß der Wasserversorgungssatzung entsprechend dem Vorjahresverbrauch geschätzt werden. Eine Verlängerung der Ablesefrist ist leider nicht möglich. Rechnungen mit geschätzten Zählerständen können aus abrechnungstechnischen Gründen grundsätzlich erst zum nächsten Abrechnungszeitraum berichtigt werden.
Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.


