Bebauungsplan "Schillerstraße - Weilimdorfer Straße"
Aufstellungsbeschluss
Der Technische Ausschuss des Gemeinderates hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2023 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Schillerstraße – Weilimdorfer Straße“ mit einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) aufzustellen.
Die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie der Lageplan mit Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans können nachfolgend heruntergeladen werden oder während der Öffnungszeiten des Rathauses im Stadtbauamt eingesehen werden.
Auskünfte zu den Zielen und Zwecken der Planung werden beim Stadtbauamt, Abteilung Stadtentwicklung, Klima und Umwelt, Carina Gloerfeld, Zimmer 302, erteilt.
Gemeinderatsvorlage (71,6 KB)
Öffentliche Bekanntmachung (488,2 KB)
Lageplan (5,184 MB)
Allgemeine Ziele und Zwecke (2,227 MB)

