Bebauungsplan "Änderung und Erweiterung Hertling II - 3. Änderung"
Aufstellungsbeschluss
Der Technische Ausschuss des Gemeinderats hat in seiner Sitzung am 11. November 2019 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in öffentlicher Sitzung beschlossen, den geltenden Bebauungsplan „Änderung und Erweiterung Hertling II“ zu ändern und mit einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) neu aufzustellen
Da die Grundzüge der Planung unberührt bleiben, wird gem. § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Da die im aktuell geltenden Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen weiterhin Bestand haben und übernommen und ergänzt werden, wird von einer Umweltprüfung nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Auskünfte zu den Zielen und Zwecken der Planung werden beim Stadtbauamt, Abteilung Stadtentwicklung, Klima und Umwelt, Carina Gloerfeld, Zimmer 302, erteilt.
Allgemeine Ziele und Zwecke mit Lageplan (938,2 KB)
Vorlage zum Aufstellungsbeschluss (208,5 KB)
Änderung Bekanntmachung (293,2 KB)
Geänderter Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 11.05.2022 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans „Änderung und Erweiterung Hertling II, 3. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen.
In der gleichen Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans „Änderung und Erweiterung Hertling II, 3. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften gebilligt und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 BauGB sowie der Behörden nach § 4 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Änderung und Erweiterung Hertling II, 3. Änderung“ mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung jeweils vom 25.04.2022 werden in der Zeit vom 10.06.2022 bis einschließlich 22.07.2022 während der Öffnungszeiten Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr und Dienstag 14.00 bis 18.30 Uhr im Stadtbauamt, Rathausplatz 1, 3. Obergeschoss, Planauslage, 70839 Gerlingen ausgelegt.
Hierzu können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen beim Stadtbauamt, Abteilung Stadtentwicklung, Klima und Mobilität, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Bebauungsplan Planteil (919,5 KB)
Bebauungsplan Textteil (805,9 KB)
Bebauungsplan Begründung inklusive Habitatpotenzialanalyse (2,685 MB)

