Dienstleistungen
Städtebauförderung Änderungsantrag
Die Städtebauförderung in Baden-Württemberg fördert städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen, städtebauliche Vorhaben sowie nichtinvestive Vorhaben.
Sollten Sie nachdem Sie das Onlineformular ausgefüllt und abgesendet haben noch Änderungs- oder Ergänzungsbedarfe feststellen, können Sie diese im Nachgang vorlegen. Ergänzende Anlagen können zusätzlich im PDF-Format hochgeladen werden.
Zuständige Stelle
Das Regierungspräsidium in dessen Bezirk sich die Kommune befindet.
Kontakt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Zuwendungsempfänger sind den jeweiligen Programmausschreibungen zu entnehmen.
Verfahrensablauf
- Eine Antragstellung ist ausschließlich elektronisch über das Service-Portal möglich. Nutzen Sie hierfür das Onlineformular.
- Sie benötigen ein Nutzerkonto bei Mein Unternehmenskonto (MUK). Das MUK ist das zentrale bundesweite Zugangskonto zu digitalen Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Die Anmeldung erfolgt sicher über ein ELSTER Organisationszertifikat auf Basis Ihrer Steuernummer.
- Nachdem Sie das Onlineformular ausgefüllt und abgesendet haben erhalten Sie systemseitig eine Eingangsbestätigung in das Postfach Ihres Nutzerkontos. Zusätzlich erhalten Sie eine Bestätigungsmail.
- Die weitere Kommunikation führt das zuständige Regierungspräsidium mit Ihnen elektronisch, schriftlich oder telefonisch.
Fristen
Die Fristen können Sie den jährlichen Programmausschreibungen entnehmen.
Erforderliche Unterlagen
Bitte laden Sie Ihre Unterlagen ausschließlich im PDF-Format hoch. Andere Dateiformate werden nicht akzeptiert.
Welche Unterlagen einzureichen sind, bestimmt sich aus den jeweils von Ihnen geänderten oder ergänzten Unterlagen.
Kosten
Antragstellung und Beratung: keine
Hinweise
Zuwendungen des Landes sind freiwillige Leistungen, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
19.10.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

