Bebauungsplan "Etterweg/ Südlich Hirschstraße"
Aufstellungsbeschluss
Der Technische Ausschuss des Gemeinderats hat in seiner Sitzung am 11. Februar 2019 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in öffentlicher Sitzung beschlossen, für den Bereich „Etterweg/ Südlich Hirschstraße“ einen Bebauungsplan mit einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) aufzustellen.
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Lageplan liegen vom 8. bis 22. März 2019 - jeweils einschließlich - während der Öffnungszeiten des Rathauses öffentlich aus. Auskünfte zum Planentwurf werden beim Stadtbauamt, Zimmer 302, erteilt.
Stellungnahmen können – auch von Kindern und Jugendlichen - während der Auslegungsfrist schriftlich oder per E-Mail an Stadtbauamt, Nora Rebmann, E-Mail n.rebmann@gerlingen.de, abgegeben werden. Es wird gebeten, die volle Anschrift anzugeben. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Auskünfte zu den Zielen und Zwecken der Planung werden beim Stadtbauamt, Abteilung Stadtentwicklung, Klima und Umwelt, Carina Gloerfeld, Zimmer 302, erteilt
Allgemeine Ziele und Zwecke mit Lageplan (1,49 MB)
Vorlage zum Aufstellungsbeschluss (156,1 KB)
Veröffentlichungsbeschluss
Der Gemeinderat der Stadt Gerlingen hat am 11.03.2026 gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Etterweg/ Südlich Hirschstraße“ mit einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) zu veröffentlichen.
Jedermann kann den Bebauungsplanentwurf „Etterweg/ Südlich Hirschstraße“ mit den örtlichen Bauvorschriften mit der Begründung und weiteren Unterlagen, insbesondere umweltbezogener Gutachten, bei der Stadt Gerlingen vom 30.03.2026 bis 30.04.2026 – je einschließlich – im Internet unter www.gerlingen.de/Bebauungsplaene unter dem Reiter „Laufende Verfahren“ einsehen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im vorgenannten Zeitraum während der Öffnungszeiten im Rathaus Gerlingen, Stadtbauamt, Rathausplatz 1, 3. Obergeschoss, Planauslage, 70839 Gerlingen einzusehen.
Im oben genannten Zeitraum können von der Öffentlichkeit Äußerungen und Stellungnahmen beim Stadtbauamt, Abteilung Stadtentwicklung, Klima und Umwelt per E-Mail an stadtentwicklung@gerlingen.de, schriftlich oder zur Niederschrift in der Planauslage vorgebracht werden. Es wird gebeten, die volle Anschrift anzugeben.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Planteil Bebauungsplanentwurf „Etterweg/Südlich Hirschstraße“ (653,6 KB)
Textteil Bebauungsplanentwurf „Etterweg/Südlich Hirschstraße“ (1,322 MB)
Begründung Bebauungsplanentwurf „Etterweg/Südlich Hirschstraße“ (3,085 MB)
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplanentwurf „Etterweg/Südlich Hirschstraße“ (16,271 MB)
Relevanzprüfung zum Artenschutz Bebauungsplanentwurf „Etterweg/Südlich Hirschstraße“ (1,909 MB)
Bekanntmachung Veröffentlichung BPE „Etterweg Südlich Hirschstraße“ (549,8 KB)
Vorlage Veröffentlichung BPE "Etterweg Südlich Hirschstraße" (108,2 KB)

