Naherholung, Naturschutz und Bepflanzung
Die sichere und barrierefreie Erreichbarkeit des Naherholungsgebiets ist in der Planung der baulichen Anpassungsmaßnahmen essenzieller Bestandteil.
Ebenfalls hatte der Artenschutz bei der Standortplanung eine hohe Priorität. Es wurde geprüft, wie Tiere und Pflanzen geringstmöglich belastet werden. Bei der artenschutzrechtlichen Prüfung wurden keine schützenswerten Tierarten festgestellt.
Um dem Naturschutz bestmöglich Rechnung zu tragen, wird der Bau des Beckens außerhalb der Brutzeiten der Vögel vorgenommen und Amphibienleiteinrichtungen gebaut. Die Klappe des Damms ist außerhalb eines Starkregenereignisses geöffnet und so für Kleintiere durchgängig passierbar.

