Bebauungsplanverfahren „Holderäcker I, 2. Änderung“
Aufstellungsbeschluss und Beschluss Veränderungssperre
Der Gemeinderat der Stadt Gerlingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.04.2026 beschlossen, den Bebauungsplan „Holderäcker I, 2. Änderung“ mit einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch aufzustellen und eine Veränderungssperre gemäß § 16 Absatz 2 Baugesetzbuch zu beschließen.
Gemäß § 13 Absatz 2 Baugesetzbuch wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch und der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch abgesehen.
Die allgemeinen Ziele und Zwecke samt Lageplan mit Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans können nachfolgend heruntergeladen werden.
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und Veränderungssperre (324,4 KB)
Beschlussvorlage Aufstellungsbeschluss und Veränderungssperre (101,5 KB)
Anlage 1_Allgemeine Ziele und Zwecke mit Lageplan (1012,1 KB)
Anlage 2_Lageplan (1,47 MB)
Anlage 3_Satzung Veränderungssperre (106 KB)

