Digitales Parken in den Tiefgaragen Stadthalle und Schillerstraße
Allgemeines zum System
Was ändert sich ab dem 2. November 2026?
Wir stellen auf ein schrankenloses, digitales Parksystem um. Die Erfassung erfolgt automatisch per Kennzeichenerkennung bei der Ein- und Ausfahrt. Papiertickets sind nicht mehr erforderlich. Der Bezahlvorgang findet erst nach dem Parken statt. Die Parkdauer muss nicht mehr im Voraus geschätzt werden.
Ablauf und Parkplatzsuche
Was passiert, wenn ich einen Parkplatz suche und keinen finde?
Das System sieht eine kostenfreie Karenzzeit von 10 Minuten vor. Wenn Sie innerhalb dieser Zeit wieder ausfahren, wird der Vorgang automatisch storniert. Es fallen keine Gebühren an.
Woher weiß ich vor der Einfahrt, ob noch Plätze frei sind?
Um unnötigen Parksuchverkehr zu vermeiden, wird an den Einfahrten zu einem späteren Zeitpunkt eine Belegungsanzeige installiert, die Ihnen die Anzahl der aktuell freien Parkplätze anzeigt.
Ist es weiterhin möglich, zur Anlieferung oder Abholung kurz in der Tiefgarage kostenfrei zu halten?
Ja. Durch die Karenzzeit von 10 Minuten soll ein Bring- und Holverkehr zur Schwimmhalle, zu den Schulen oder ähnliches unterstützt werden.
Bezahlung und Kontrolle
Wie bezahle ich meine Parkgebühr?
Sie können die Gebühr vor der Ausfahrt bequem am Kassenautomaten oder bis zu 24 Stunden nach Verlassen der Tiefgarage online unter https://parken.gerlingen.de (via Apple Pay, Google Pay oder PayPal) begleichen.
Zusätzlich werden die Apps Parkster und EasyPark unterstützt.
Woher weiß ich bei der Ausfahrt, ob alles korrekt bezahlt wurde?
An den Ausfahrten ist ein Display installiert. Dieses zeigt Ihnen bei der Ausfahrt direkt an, ob Ihr Parkvorgang ordnungsgemäß abgeschlossen ist (bezahlt oder kostenfrei) oder ob noch bezahlt werden muss (online bis zu 24 Stunden nach dem Parkvorgang).
Was passiert, wenn ich vergesse zu bezahlen?
Wird die Parkgebühr auch 24 Stunden nach der Ausfahrt nicht entrichtet, fällt eine Vertragsstrafe in Höhe von 25 Euro an.
Für Anwohner/innen und Eigentümer/innen
Müssen Anwohner/innen für ihre privaten Stellplätze bezahlen?
Nein. Die privaten Stellplatzbereiche sind von der Bewirtschaftung ausgenommen. Sie können weiterhin wie gewohnt auf Ihre Stellplätze fahren, ohne dass Gebühren erhoben werden.
Wie erkennt das System, dass ich Anwohner/in bin?
Sobald Sie in den abgegrenzten privaten Bereich einfahren, erkennt eine Kamera Ihr Fahrzeug. Der Parkvorgang wird dadurch automatisch als „privat“ identifiziert und von der Gebührenberechnung ausgeschlossen.
Datenschutz
Was passiert mit meinen Daten?
Der Schutz Ihrer Daten hat höchste Priorität. Es werden ausschließlich Bildaufnahmen des Kennzeichens sowie der Zeitstempel für die Ein- und Ausfahrt verarbeitet. Bei gebührenfreien Vorgängen (beispielsweise im privaten Bereich) werden die Daten nach dem Verlassen der Tiefgarage automatisiert gelöscht. Ein Parkvorgang gilt nach Ausfahrt und Bezahlung als abgeschlossen. Anschließend werden die Daten umgehend gelöscht. Eine darüberhinausgehende Speicherung findet nicht statt.
Kennzeichenerfassung | Stadt Gerlingen
Weitere Informationen
Wo finde ich die vollständigen Nutzungsbedingungen?
Die Nutzungsbedingungen finden Sie in der Rubrik Nutzungsbedingungen | Stadt Gerlingen und werden als Aushang vor Ort veröffentlicht.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Stadtverwaltung gern per E-Mail unter verkehrsbehoerde@gerlingen.de zur Verfügung.

