Hinweis zum Zurückschneiden von Hecken
Wegen der aktuellen Wetterlage wachsen viele Pflanzen sehr schnell, sodass viele Hecken, Sträucher und Äste in Gehwege oder Straßen hineinragen. Dies führt leider oft zu Behinderungen von Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern. So können sich beispielsweise Fußgänger mit Kindern oder Kinderwagen kaum begegnen, ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen.
Über Gehwegen müssen mindestens 2,50 Meter und über Fahrbahnen mindestens 4,50 Meter von Ästen und Zweigen freigehalten werden. Vor allem Verkehrszeichen und Ampeln müssen gut sichtbar sein. Für Fahrbahnen ohne Gehweg ist ein seitlicher Sicherheitsraum von mindestens 75 Zentimetern vorgeschrieben.
Wenn ein Randstein vorhanden ist, kann der Sicherheitsabstand vom Fahrbahnrand auf 50 Zentimeter reduziert werden. Hinsichtlich der Sichtverhältnisse an Kreuzungen und Einmündungen muss gewährleistet sein, dass ein wartepflichtiger Verkehrsteilnehmer bei Anfahrt aus dem Stand ohne nennenswerte Behinderung bevorrechtigter Fahrzeuge sicher einbiegen und kreuzen kann.
Wir bitten daher die Grundstückseigentümer oder ihre Beauftragten dringend, ihrer Pflicht zum Zurückschneiden nachzukommen, bevor ein Einschreiten der Behörde notwendig wird.


