Informationen zu den Wahlen, Wahlergebnisse sowie Wahltermine
2024: Kommunalwahlen Baden-Württemberg / Europawahl
Wahlergebnisse Gerlingen
Alle Wahlergebnisse vom 9. Juni 2024
Europawahl 2024
Regionalwahl 2024
Kreistagswahl 2024
Gemeinderatswahlen
Wahlschein
Informationen zur Beantragung des Wahlscheins
Hinweis: Die Online-Beantragung eines Wahlscheins war bis Donnerstag, 06.06.2024, 12.00 Uhr, möglich.
Hinweis zum Versand der Stimmzettel
Da unser Wahlteam vermehrt Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zu den per Post erhaltenen Stimmzetteln erreicht haben, ein kurzer Hinweis hierzu:
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Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen wurden an alle Wahlberechtigte per Post verschickt. Wahlberechtigte, die die Briefwahl beantragt haben, nachdem der Versand der Stimmzettel beauftragt wurde, erhalten die Stimmzettel trotz Zusendung der Briefwahlunterlagen. Aus organisatorischen Gründen ist leider kein anderes Vorgehen möglich.
Sollten Sie somit trotz erfolgter Briefwahl noch Stimmzettel per Post erhalten, sind diese für Sie hinfällig und können vernichtet werden.
Hinweise und Informationen zu den Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024
Kommunalwahlen:
- Sie erhalten die Stimmzettel für die Kommunalwahlen nach Hause zugestellt und können sich in Ruhe Ihre Wahl überlegen.
- Wahl einzelner Bewerberinnen und Bewerber:
Kennzeichnen Sie alle Kandidatinnen und Kandidaten, denen Sie eine, zwei oder drei Stimmen geben wollen, mit diesen Zahlen eindeutig und überschreiten dabei die zulässige Gesamtzahl nicht (22 beim Gemeinderat und 7 beim Kreistag). Bei Überschreitung der Gesamtzahl ist die Stimmabgabe ungültig.
Beachten Sie, dass es nicht genügt, die ungewollten Bewerber zu streichen.
Das „Anhäufen“ von Stimmen für Bewerberinnen und Bewerber einer Partei oder Wählervereinigung, nennt sich „kumulieren“.
Sie können Ihre verfügbaren Stimmen auch auf Bewerberinnen und Bewerber unterschiedlicher Parteien und Wählervereinigungen verteilen. Dieses Vorgehen nennt sich „panaschieren“. Auch hier können Sie einer Person maximal 3 Stimmen geben.
Sie möchten panaschieren aber nur einen Stimmzettel abgeben? Auch das ist möglich. Auf jedem Stimmzettel finden Sie freie Zeilen, in die Sie die entsprechenden Namen von Personen anderer Parteien oder Wählervereinigungen eintragen können. Hinter dem Namen tragen Sie dann in das Kästchen die Anzahl Ihrer Stimmen ein.
- Listenwahl:
Sie können einen der Stimmzettel ohne jede Kennzeichnung (unverändert) abgeben, in diesem Fall erhält jede auf diesem Stimmzettel aufgeführte Person eine Stimme.
Gleiches gilt, wenn Sie einen der Stimmzettel im Ganzen kennzeichnen, z. B. mit einem Kreuz neben dem Namen der Partei oder Wählervereinigung. - Bei der Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart haben Sie eine Stimme.
Europawahl:
Wo kann ich wählen?
Wählen im Wahllokal:
- Am Wahltag können Sie in dem Ihnen zugewiesenen Wahllokal von 8:00 bis 18:00 Uhr wählen. Wahllokalverzeichnis zum Download. (17,1 KB)
- Für die Stimmabgabe im Wahllokal bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung und die (ausgefüllten) Stimmzettel, welche Ihnen per Post zugegangen sind, sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. (Sollten Sie die Stimmzettel verlegt oder vergessen haben, erhalten Sie im Wahllokal Ersatz ausgehändigt).
- Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt haben, können Sie trotzdem wählen, wenn Sie sich mittels Personalausweis oder Pass ausweisen.
- Die Stimmzettel, auf denen Sie Stimmen vergeben haben, sind in den dafür vorgesehenen Umschlag zu legen. Diese bekommen Sie im Wahllokal ausgehändigt.
- Sollten Sie aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung Ihre Stimme nicht alleine abgeben oder nicht lesen können, können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens helfen lassen.
Briefwahl:
- Falls Sie am Wahltag verreist sind, oder es Ihnen aus anderen Gründen nicht möglich ist, Ihre Stimme am Wahltag persönlich in einem Wahllokal abzugeben, haben Sie die Möglichkeit Ihre Stimme durch Briefwahl abzugeben. Dafür benötigen Sie einen Wahlschein.
- Der Wahlschein ist der urkundliche Nachweis des Wahlrechts einer Person im Wahlkreis und ist auf Antrag auszustellen.
- Die Erteilung eines Wahlscheins kann schriftlich, elektronisch (zum Beispiel per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache beim Bürgerbüro beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
- Zusätzlich bieten wir für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Webseite unter www.gerlingen.de/wahlen an. Hier finden Sie außerdem weitere Informationen zur Briefwahl.
- Frist: Die Briefwahlunterlagen sind bis spätestens Freitag, 07.06.2024, 18 Uhr zu beantragen. Später eingehende Anträge können nur in besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachweislich plötzlicher Erkrankung, bis 15:00 Uhr am Wahltag bearbeitet werden.
Eine Beantragung online oder per E-Mail ist nur bis Donnerstag, 06.06.24, 12:00 Uhr möglich, da ansonsten eine rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen nicht mehr gewährleistet werden kann. - Rücksendung der Wahlbriefe: Wahlbriefe (der Wahlschein sowie die Umschläge mit den ausgefüllten Stimmzetteln) müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag beim Wahlamt der Stadt Gerlingen, Rathausplatz 1, 70839 Gerlingen eingegangen sein.
Auszählung der Kommunalwahlen am Montag, 10. Juni 2024
Am Sonntag, 09.06.2024 finden die Europawahl und die Kommunalwahlen (Regionalversammlung, Kreistag, Gemeinderat) statt.
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Mit der Ermittlung der Wahlergebnisse wird im Anschluss an die Wahlhandlung um 18.00 Uhr in den einzelnen Wahllokalen begonnen. Nach dem die Wahlergebnisse für die Europawahl und die Regionalwahl am Sonntagabend festgestellt sind, wird die Auszählung unterbrochen und am folgenden Montag um 8.00 Uhr mit der Ermittlung der Wahlergebnisse für die Wahl der Kreisräte und der Gemeinderäte fortgesetzt.
Für die umfangreiche Auszählung aller Stimmzettel werden an diesem Tag die Büroräume und PC-Ausstattung der Stadtverwaltung benötigt. Die Rathaus-Mitarbeiter sind hierbei als Wahlhelfer eingesetzt.
Die Ämter der Stadtverwaltung bleiben aus diesem Grund am Montag, 10.06.2024 für den normalen Dienstbetrieb geschlossen.
Die Ermittlung der Wahlergebnisse ist öffentlich. Die Auszählergebnisse werden ins Internet gestellt und sind dann auf der Homepage der Stadt www.gerlingen.de zu finden.
Einladung zu Sitzungen des Gemeindewahlausschusses
Die öffentlichen Sitzungen des Gemeindewahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse der Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart, der Wahl der Kreisräte und der Wahl der Gemeinderäte finden statt am
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Montag, 10. Juni 2024, 9:00 Uhr im
Konferenzzimmer 1 des Rathauses
Tagesordnung:
1. Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart
und am
Dienstag, 11. Juni 2024, 9:00 Uhr im
Konferenzzimmer 1 des Rathauses
Tagesordnung:
1. Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl der Gemeinderäte
2. Ermittlung und Feststellung des Gemeindeergebnisses der Wahl der Kreisräte
Hierzu wird freundlichst eingeladen.
Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Am 9. Juni 2024 findet die Kommunal- und Europawahl statt. Viele ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind dann wieder im Einsatz: Sie sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen, werten die Stimmzettel aus und stellen das Wahlergebnis in ihrem Wahlbezirk fest.
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Im Rahmen ihres Amtes sind die Ehrenamtlichen in Baden-Württemberg automatisch und kostenfrei bei der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) versichert. „Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer leisten durch ihr Engagement einen wichtigen Dienst für unsere Demokratie und unsere Gesellschaft. Als UKBW stehen wir dafür, dass sie bei der Ausübung dieses wichtigen Amtes automatisch abgesichert sind“, betont Tanja Hund, Geschäftsführerin der UKBW.
Der umfassende Unfallversicherungsschutz bei der UKBW besteht bei allen Tätigkeiten, die mit dem Amt und der Amtsausübung verbunden sind. Dazu gehören die Tätigkeiten am Wahltag wie die Schließung und Öffnung des Wahllokals oder die Ausgabe der Stimmzettel sowie sämtliche Vor- und Nachbereitungsarbeiten wie das Aufräumen oder die mit der Amtsausführung verbunden Hin- und Rückwege – unabhängig davon, ob diese zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit Bus und Bahn zurückgelegt werden.
Im Falle des Unfalls optimal versorgt
Im Falle eines Unfalls sind die Ehrenamtlichen optimal versorgt: Die UKBW übernimmt die Erstversorgung im Rahmen der Ersten Hilfe, die notwendigen Fahrt- und Transportkosten, ärztliche und zahnärztliche Behandlung und Versorgung mit Medikamenten, Hilfs- und Heilmitteln. Wenn etwas passiert, sollten sich die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei der Kommunalverwaltung, für die sie tätig waren, oder direkt bei der UKBW melden.
Erklärvideo und weitere Informationen zum Versicherungsschutz von ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer (Unfallkasse Baden-Württemberg)
Wahlergebnisse vergangener Wahlen
Bundestagswahl 2021 (Komm.ONE)
Landtagswahl 2021 (Komm.ONE)
Europawahl 2019 (Komm.ONE)
Regionalwahl 2019 (Komm.ONE)
Gemeinderat 2019 (Komm.ONE)
Kreistag 2019 (Komm.ONE)
Bundestagswahl 2017 (Komm.ONE)
Landtagswahl 2016 (Komm.ONE)
Nächste Wahltermine
2025 Bundestagswahl
2026 Landtagswahl