Der Kampf um die Solitude
Der Kampf um die Solitude
Am 26. Januar 1946 erschien in den „Gerlinger öffentlichen Bekanntmachungen" folgender Aufruf des Bürgermeisters:
Seit längerer Zeit bearbeite ich die Solitude-Angelegenheit und pflege Verhandlungen zwecks Rückgliederung des Ortsteils Solitude in die Heimatgemeinde. Da das Unterlagenmaterial spärlich ist und bei der Stadt Stuttgart vollkommen vernichtet wurde, ist die Bearbeitung des Falles erschwert. Ich bitte heute nun jeden einzelnen, der über den Raub der Solitude wie auch über die Führerschulangelegenheit Bescheid weiß, mir möglichst bald schriftlich zu berichten, was ihm bekannt ist. Es bedarf wohl kaum der Erwähnung, daß nur stichhaltige Angaben für mich von Wert sind.
Am 25. Januar 1950 ist im Gemeinderatsprotokoll verzeichnet:
Die Verwaltungsabteilung des Gemeinderates Stuttgart hat... beantragt, den Antrag der Gemeinde Gerlingen um Rückgliederung der Solitude vom 18. Juli 1949 abzulehnen... Der Gemeinderat Gerlingen beschließt einstimmig, auf die Rückgliederung des früheren Gemeindegebietes nicht zu verzichten und beim Württ.-Badischen Staatsministerium den Antrag auf Rückgliederung zu stellen.
Am 1. März 1950 wurden dann verschiedene Rechtsanwälte mit der Prozeßführung beauftragt. Am 27. Juni 1950 wäre die Stadt Stuttgart bereit, die 42 ha Gerlinger Wald um das Tb-Sanatorium zurückzugliedern, die Solitude aber nie.
Am 12. Juni 1951 kam es dann zu einem Vergleich: Die Solitude bleibt bei Stuttgart. Stuttgart muss aber den Wald zurückgeben und zusätzlich noch 300.000 DM zahlen.
So enden die Beziehungen Gerlingens zur Solitude. Nur die evangelische Schloßkapelle wurde noch bis 1957 von Gerlingen aus kirchlich versorgt. Am 1. September 1957 übernahm dann die Botnanger Kirchenpfarrei die Gottesdienste. Somit gehörte die Solitude auch kirchlich nicht mehr zu Gerlingen.