„Platzerwerb"
Die Solitude war im Jahr 1764, als sich die „Landschaft" an Wien wandte, schon ein Jahr im Bau. Der Herzog hatte im Herbst 1763 den Entschluss zu diesem Bauwesen gefasst und noch im gleichen Jahr, ohne dass eine Gesamtkonzeption vorgelegen hatte, bereits mit Rodungs- und Planierungsarbeiten begonnen.
Da der größte Teil des „Solitude-Bauweßens" auf Gerlinger Markung lag, sollte man annehmen, dass in Gerlinger Akten irgendwelche Verträge mit der Rentkammer auch über Geländeabtretungen zu finden wären. Vergeblich sucht man aber in Gemeinderatsprotokollen oder in Burgermeisterrechnungen nach solchen Schriftstücken. Auch findet sich in den „Kostenzetteln", den Abrechnungslisten des Gerlinger Schultheißen, kein Vermerk, dass er etwa mit dem Oberforstmeister von Leonberg oder sonst einem herzoglichen Beamten über Waldabtretungen verhandelt und dabei vielleicht „einen Tag versäumt" und 24 oder 48 Kreuzer als Aufwandsentschädigungen zu beanspruchen hätte.
Nichts findet sich, auch kein Bericht darüber, dass die ganze Bürgerschaft ins Rathaus gerufen und ihr die Sache „publicirt" worden wäre. Sollte also dieser Grund und Boden ohne einen Federstrich enteignet worden sein? Es spricht viel dafür. Auch Gotthilf Kleemann, der sich eingehend mit der Solitude beschäftigte, schreibt in seinem Buch „Solitude, Aufbau, Glanz und Niedergang" von einem fragwürdigen Grunderwerb.