Die Gerlinger klagen über Wildschäden
Die Gerlinger klagen über Wildschaden
Nicht nur unbezahlte Quartierskosten und außerordentliche Leistungen brachten die Gerlinger an den Rand ihrer Existenz, auch der Wildschaden und vor allem die durch Tiergärten entzogenen Waldnutzungen trugen dazu bei. Nun lässt sich der Wildschaden nicht in Zahlen ausdrücken. Wildschäden hatten die Gerlinger schon immer erleiden müssen, doch unter Herzog Carl Eugen, nahmen sie Ausmaße an, die unsere heutigen Vorstellungen weit übertreffen.
Selbst der „Landschaft" wurden die Klagen zu viel. Sie reichte schon 1764 ein Gravamen (Beschwerdeschrift) beim Landtag ein, in dem es heißt,
daß die Äcker 3 bis 4 mal neu eingesät werden müßten, die Wiesen seien umgewühlt und sähen wie Brachäcker aus. In den Weinbergen seien die Ruten abgefrezt (abgehauen) und trotz dem Einsatz von Feldhütern und der Errichtung von Wildzäunen gelänge es nicht, das Wild im Wald zu halten, Ja, wenn man kaum erlaubt, blind zu schießen ... um das Wild mit vieler Mannschaft wieder in den Wald zu treiben, da wo es kaume hineingekommen, auf einer anderer Seite wieder durchschlagt, auf ein neues in die Felder eindringt.
Aber lassen wir die Gerlinger selbst sprechen:
Die Wildhüter, die von der Gemeinde angestellt sind, dürfen nur kleine Hunde haben ...es wird ihnen zu ihren kleinen Hunden nicht einmal ein Stecken mit einem Spitz erlaubt, um sich gegen die Schweine wehren zu können ...
Weiter heißt es: Müße der Flecken zwei Mann als Wildhüter halten, welche das Jahr hindurch über 150 f kosten und dennoch seyen die Wiesen und das Ackerfeld dermaßen übel ruinirt und verderbt... weil der Wildzaun Täglich durch das Wild durchbrochen werde, und alle angewandte Sorgfalt und großer Verbrauch an Brettern und Latten ohngeachtet deme doch nicht vorgebeugt werden kann.
Die Errichtung der Wildzäune wäre ein Kapitel für sich. Hier nur soviel: Statt dass der Herzog - als Eigentümer des Wilds - Anstalten getroffen hätte, seine Bauern vor Flurschäden zu schützen, indem er hohe Wildzäune, Lattenzäune um seine Waldungen hätte errichten lassen, wälzte er diese Leistungen auf seine Untertanen ab, die er verpflichtete, diese Zäune auf ihre, auf Gemeindekosten selbst zu errichten. Gerlingen beschwerte sich 1767, dass sie 150 Morgen ihres Waldes hätten einzäumen müssen, welches die Commun dazumahlen eine große Summe Geldts gekostet, dazu müssten sie dann alljährlich mindestens 20-30 f an Brettern und Nägeln für die Reparatur aufwenden, ohne an die Arbeit der Handfröner zu denken. Nach Jahren hätte dann ein Teil dieses Waldes wiederum ausgezäunt werden müssen - allein die Laune des Herzogs war hier maßgebend!