Förderrichtlinien für die Durchführung von Projekten und Maßnahmen
Die Gerlinger Bürgerstiftung wurde gegründet, um aus den Erträgen des Vermögens u.a. Maßnahmen und Projekte in den Bereichen Bildung, Erziehung und Ausbildung, Wissenschaft und Forschung, Sport, Kultur und Kunst, Denkmalpflege und Stadtgestaltung, Völkerverständigung zum Wohl der in der Stadt Gerlingen lebenden Menschen zu fördern und das Miteinander in Gerlingen zu unterstützen.
Zu diesem Zweck fördert die Stiftung gemeinnützige Projekte und Initiativen, die den satzungsgemäßen Zielen entsprechen.
• Die Stiftung fördert einzelne Vorhaben in der Regel einmalig mit Summen bis zu 1000,-- €.
• Nur in Ausnahmefällen kann sich die Förderung über mehrere Jahre (maximal drei) erstrecken.
• Die Stiftung fördert ausschließlich Projekte außerhalb der staatlichen oder kommunalen Pflichtaufgaben.
Priorität haben Projekte
• die überwiegend mit ehrenamtlichen Mitarbeitern arbeiten oder Betroffene aktiv beteiligen.
• die Hilfe zur Selbsthilfe geben oder fördern.
• mit Modell- und Vorbildcharakter, die Anstöße für eine aktive Bürgergesellschaft geben.
Die Förderung eines geplanten Projektes muss bei der Gerlinger Bürgerstiftung bis 31. August des laufenden Jahres beantragt werden. Bei einer positiven Entscheidung werden die Mittel für das Folgejahr bewilligt.
Über die Vergabe der Gelder entscheidet der Stiftungsrat.
Anträge müssen schriftlich bei der Gerlinger Bürgerstiftung eingereicht werden.
Das Formular für den Förderantrag erhalten Sie im Rathaus oder hier (PDF-Datei)
Für Fragen und Infos stehen Ihnen Stefan Fritzsche, Tel. 07156/205-105 und Alexander Kern , Tel. 07156/205-231 gerne zur Verfügung.
Hier gibt es den Ausschreibungsflyer
