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GERLINGER GEMEINDERAT

Zu den Wahlergebnissen vom 7. Juni 2009

 

Zusammensetzung des Gerlinger Gemeinderates

 

Christlich Demokratische Union (CDU) - 6 Sitze

Sickinger, Rudolf
Landwirt   Grundhof 1   Tel:   07156/24186
 
Grob, Karl
Freier Architekt   Lontelstr. 9   Tel: 07156/24196, Fax: 07156/23621

Stirner-Sinn, Gunther
Fleischermeister Querstraße 5 

Schopf, Irmgard
Druckereiinhaberin  Benzstraße 4      Tel:  07156/21495

Lederer, Andreas
Dipl.-Kaufmann   Kirchstraße 20   Tel:   07156/602055

Badenhausen, Dr. Gabriele
Rechtsanwältin    Frühlingsweg 6   Tel: 07156/22776

 

 

Freie Wähler (FW) - 6 Sitze 


Bischoff, Petra
Raumausstatterin   Kiefernweg 17   Tel:   07156/26740
 
Nufer, Martin
selbständiger Malermeister   Gottlieb-Eisele-Str. 11   Tel: 07156/29702, Fax: 07156/48463
 
Arzt, Horst
Schriftsetzermeister   Forchenrainstr. 70   Tel:  07156/23356, Fax: 07156/944344

Amos, Gerhard
Industriekaufmann   Weilimdorfer Str. 30//2

Maisch, Martin
Landwirtschaftsmeister  Im Brückle 1   Tel: 07156/26440

Hirt, Josef
Apotheker  Weilimdorfer Straße 33


Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) - 4 Sitze

Fink, Brigitte
Hausfrau   Ganswiesenweg 28   Tel:   07156/25854

Lutz, Roger
Dipl.-Ing. für Versorgungstechnik (FH)    Mittlere Ringstraße 72   Tel:   07156/27793

Günther, Barbara
Lehrerin   Engelbergstr. 28/1   Tel:   07156/27651
 
Moll, Frank
Student   Mühlstraße 3/1



Bündnis 90 / Die Grünen - 3 Sitze 


Breit, Achim
Geschäftsführer   Keimenäckerstr. 44   Tel: 07156/48711, Fax: 07156/434835

Hessler, Joachim
Dipl.-Sozialarbeiter (FH)  Hofwiesenstraße 18

Trunzer-Seidel, Claudia
Datenschutzbeauftragte   Bopserwaldstr. 16/1




Freie Demokratische Partei (FDP) - 2 Sitze 


Zydel, Peter
Elektromeister   Gartenstr. 61   Tel:   07156/436340

Popp, Cornelia
Hausfrau, mitarbeitende Ehefrau   Burgklinge 14     Tel:  07156/21100


Junge Gerlinger (JG) - 1 Sitz

Niechziol, Nino
Fachinformatiker Obere Ringstraße 55


Fraktionsvorsitzende 
 
CDU - Karl Grob
FW - Petra Bischoff
SPD - Brigitte Fink
Grüne - Achim Breit

Nach der Geschäftsordnung des Gemeinderates erhält jede Partei/Wählervereinigung, die im Gemeinderat vertreten ist, erst ab 3 Personen Fraktionsstatus.

 

Informationen über die Arbeit der Stadt und des Gemeinderates Gerlingen

 

Wofür sind die Städte und Gemeinden zuständig?

Die Städte und Gemeinden haben zusammen mit Bund und Land die Aufgabe, das Gemeinwohl zu gestalten und sind somit für alle lokalen Angelegenheiten zuständig. Zum einen nehmen die Gemeinden freiwillige Aufgaben wahr, d.h. die Gemeinde hat ein Aufgabenfindungsrecht und kann alles in ihren Wirkungskreis ziehen, was die Wohlfahrt des Ganzen und die materielle und geistige Entwicklung ihrer Einwohner fördert. Dies ist der grundsätzlich gesetzesfreie Bereich der Gemeinde, in dem es ihrem Ermessen überlassen ist, ob sie tätig werden wird. Wichtige freiwillige Aufgaben sind insbesondere die öffentlichen Einrichtungen für Sport, Kultur, Verkehr und die Wasserversorgung.
Des weitern gibt es noch weisungsfreie Pflichtaufgaben, die die Gemeinden zu erfüllen haben. Es handelt sich hierbei um vom Staat vorgeschriebene Aufgaben, bei deren Gestaltung die Gemeinden jedoch selbst nach Ermessen wählen können, wie sie diese durchführen, wie z.B. die Abwasserbeseitigung, die Feuerwehr, allgemein bildende Schulen, die Bauleitplanung und die Straßenbauträgerlast für Gemeindestraßen.
Außerdem haben die Städte und Gemeinden auch noch die Weisungsaufgaben zu erfüllen, bei denen das „ob“ und das „wie“ der Aufgabenerfüllung durch den Staat vorgeschrieben ist, wie dies z.B. bei den Aufgaben der Ortspolizeibehörde, sowie auch im Melde-, Gewerbe- und Gaststättenrecht der Fall ist.

Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger. Er besteht aus dem Bürgermeister und gewählten Mitgliedern. Wie viele Mitglieder gewählt werden, hängt von der Größe der Gemeinde ab. In Gerlingen zählt der Gemeinderat 22 Mitglieder.


Wer wählt den Gemeinderat?

Der Gemeinderat wird von allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gewählt. Wahlberechtigt ist wer

  • die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt,
  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist
  • seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde wohnt

Was entscheidet der Gemeinderat?

Der Bürgermeister und der Gemeinderat verwalten zusammen die Gemeinde. Dabei ist der Gemeinderat das Hauptorgan der Stadt und die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. Ihm steht die kommunalpolitische Führung zu. Er entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten in der Gemeinde, legt die Grundzüge für das Handeln der Verwaltung fest und setzt den Rahmen, innerhalb dessen die vom Bürgermeister geleitete Stadtverwaltung handelt. Der Bürgermeister ist zugleich Vorsitzender des Gemeinderats. Der hauptamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters ist der Erste Beigeordnete, außerdem werden 2 ehrenamtliche Stellvertreter aus den Reihen des Gemeinderats bestimmt.

Der Gemeinderat beschließt zum Beispiel

  • über Bebauungspläne, die bestimmen, wo und wie in der Gemeinde gebaut werden darf
  • über den Bau von öffentlichen Einrichtungen (z.B. eines Hallenbades, einer Schule, einer Bibliothek oder eines Kindergartens),
  • über die Anlage von Sportplätzen und Spielplätzen,
  • über den Kauf und Verkauf von Grundstücken in der Gemeinde,
  • über die Höhe der Grundsteuer, der Gewerbesteuer, der Hundesteuer und der Gebühren,
  • über die Verwendung der Steuern und anderen Einnahmen der Gemeinde im Rahmen des jährlichen Haushaltsplanes.

Außerdem wählt der Gemeinderat die leitenden Beamten und Angestellten der Gemeindeverwaltung.

Um seine Arbeit zu erleichtern und wichtige Sachfragen zu besprechen gliedert sich der Gemeinderat in beschließende und beratende Ausschüsse. Dort werden alle zu fassenden Beschlüsse vorberaten und gegebenenfalls auch entschieden, falls sie in die Zuständigkeit des jeweiligen Ausschusses fallen. Daneben gibt es den Ältestenrat. Er berät den Bürgermeister in Fragen der Tagesordnung und des Gangs der Verhandlungen im Gemeinderat.

Zurzeit bestehen in Gerlingen 4 beschließende Ausschüsse, der Finanz- und Verwaltungsausschuss, der Technische Ausschuss , der Sozialausschuss mit jeweils 8 Mitgliedern und der Umlegungsausschuss mit 4 Mitgliedern.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswertermittlung wird aufgrund von Vorschlägen des Gemeinderates auf 4 Jahre gemäß BauGB bestellt.

Außerdem gibt es mehrere beratende Ausschüsse wie zum Beispiel den Kultur- Jugend- und Sportausschuss und den Ausschuss für Umwelt und Forsten. Auch existieren weitere kommunale Gremien wie der Schulbeirat, der Ausschuss für Städtepartnerschaften, der Agendabeirat und der Patenschaftsrat. In diesen Gremien sind auch sachkundige Bürger ehrenamtlich tätig.

Weiterhin wirken Mitglieder des Gemeinderates im Jugendhausträgerverein, im Ausschuss zur Betreuung der Kunstsammlung Prölß, im Stiftungsrat der Johannes-Rebmann-Stiftung und im Vorstand der Jugendmusikschule mit, wo ebenfalls ehrenamtliche Bürger mitwirken.



 

 

date modified 18-08-2011 09:09
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