GERLINGER GEMEINDERAT
Zu den Wahlergebnissen vom 7. Juni 2009
Zusammensetzung des Gerlinger Gemeinderates
Christlich Demokratische Union (CDU) - 6 Sitze
Sickinger, Rudolf
Landwirt Grundhof 1 Tel: 07156/24186
Grob, Karl
Freier Architekt Lontelstr. 9 Tel: 07156/24196, Fax: 07156/23621
Stirner-Sinn, Gunther
Fleischermeister Querstraße 5
Schopf, Irmgard
Druckereiinhaberin Benzstraße 4 Tel: 07156/21495
Lederer, Andreas
Dipl.-Kaufmann Kirchstraße 20 Tel: 07156/602055
Badenhausen, Dr. Gabriele
Rechtsanwältin Frühlingsweg 6 Tel: 07156/22776
Freie Wähler (FW) - 6 Sitze
Bischoff, Petra
Raumausstatterin Kiefernweg 17 Tel: 07156/26740
Nufer, Martin
selbständiger Malermeister Gottlieb-Eisele-Str. 11 Tel: 07156/29702, Fax: 07156/48463
Arzt, Horst
Schriftsetzermeister Forchenrainstr. 70 Tel: 07156/23356, Fax: 07156/944344
Amos, Gerhard
Industriekaufmann Weilimdorfer Str. 30//2
Maisch, Martin
Landwirtschaftsmeister Im Brückle 1 Tel: 07156/26440
Hirt, Josef
Apotheker Weilimdorfer Straße 33
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) - 4 Sitze
Fink, Brigitte
Hausfrau Ganswiesenweg 28 Tel: 07156/25854
Lutz, Roger
Dipl.-Ing. für Versorgungstechnik (FH) Mittlere Ringstraße 72 Tel: 07156/27793
Günther, Barbara
Lehrerin Engelbergstr. 28/1 Tel: 07156/27651
Moll, Frank
Student Mühlstraße 3/1
Bündnis 90 / Die Grünen - 3 Sitze
Breit, Achim
Geschäftsführer Keimenäckerstr. 44 Tel: 07156/48711, Fax: 07156/434835
Hessler, Joachim
Dipl.-Sozialarbeiter (FH) Hofwiesenstraße 18
Trunzer-Seidel, Claudia
Datenschutzbeauftragte Bopserwaldstr. 16/1
Freie Demokratische Partei (FDP) - 2 Sitze
Zydel, Peter
Elektromeister Gartenstr. 61 Tel: 07156/436340
Popp, Cornelia
Hausfrau, mitarbeitende Ehefrau Burgklinge 14 Tel: 07156/21100
Junge Gerlinger (JG) - 1 Sitz
Niechziol, Nino
Fachinformatiker Obere Ringstraße 55
Fraktionsvorsitzende
CDU - Karl Grob
FW - Petra Bischoff
SPD - Brigitte Fink
Grüne - Achim Breit
Nach der Geschäftsordnung des Gemeinderates erhält jede Partei/Wählervereinigung, die im Gemeinderat vertreten ist, erst ab 3 Personen Fraktionsstatus.
Informationen über die Arbeit der Stadt und des Gemeinderates Gerlingen
Wofür sind die Städte und Gemeinden zuständig?
Die Städte und Gemeinden haben zusammen mit Bund und Land die Aufgabe, das Gemeinwohl zu gestalten und sind somit für alle lokalen Angelegenheiten zuständig. Zum einen nehmen die Gemeinden freiwillige Aufgaben wahr, d.h. die Gemeinde hat ein Aufgabenfindungsrecht und kann alles in ihren Wirkungskreis ziehen, was die Wohlfahrt des Ganzen und die materielle und geistige Entwicklung ihrer Einwohner fördert. Dies ist der grundsätzlich gesetzesfreie Bereich der Gemeinde, in dem es ihrem Ermessen überlassen ist, ob sie tätig werden wird. Wichtige freiwillige Aufgaben sind insbesondere die öffentlichen Einrichtungen für Sport, Kultur, Verkehr und die Wasserversorgung.
Des weitern gibt es noch weisungsfreie Pflichtaufgaben, die die Gemeinden zu erfüllen haben. Es handelt sich hierbei um vom Staat vorgeschriebene Aufgaben, bei deren Gestaltung die Gemeinden jedoch selbst nach Ermessen wählen können, wie sie diese durchführen, wie z.B. die Abwasserbeseitigung, die Feuerwehr, allgemein bildende Schulen, die Bauleitplanung und die Straßenbauträgerlast für Gemeindestraßen.
Außerdem haben die Städte und Gemeinden auch noch die Weisungsaufgaben zu erfüllen, bei denen das „ob“ und das „wie“ der Aufgabenerfüllung durch den Staat vorgeschrieben ist, wie dies z.B. bei den Aufgaben der Ortspolizeibehörde, sowie auch im Melde-, Gewerbe- und Gaststättenrecht der Fall ist.
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger. Er besteht aus dem Bürgermeister und gewählten Mitgliedern. Wie viele Mitglieder gewählt werden, hängt von der Größe der Gemeinde ab. In Gerlingen zählt der Gemeinderat 22 Mitglieder.
Wer wählt den Gemeinderat?
Der Gemeinderat wird von allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gewählt. Wahlberechtigt ist wer
- die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt,
- am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist
- seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde wohnt
Was entscheidet der Gemeinderat?
Der Bürgermeister und der Gemeinderat verwalten zusammen die Gemeinde. Dabei ist der Gemeinderat das Hauptorgan der Stadt und die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. Ihm steht die kommunalpolitische Führung zu. Er entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten in der Gemeinde, legt die Grundzüge für das Handeln der Verwaltung fest und setzt den Rahmen, innerhalb dessen die vom Bürgermeister geleitete Stadtverwaltung handelt. Der Bürgermeister ist zugleich Vorsitzender des Gemeinderats. Der hauptamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters ist der Erste Beigeordnete, außerdem werden 2 ehrenamtliche Stellvertreter aus den Reihen des Gemeinderats bestimmt.
Der Gemeinderat beschließt zum Beispiel
- über Bebauungspläne, die bestimmen, wo und wie in der Gemeinde gebaut werden darf
- über den Bau von öffentlichen Einrichtungen (z.B. eines Hallenbades, einer Schule, einer Bibliothek oder eines Kindergartens),
- über die Anlage von Sportplätzen und Spielplätzen,
- über den Kauf und Verkauf von Grundstücken in der Gemeinde,
- über die Höhe der Grundsteuer, der Gewerbesteuer, der Hundesteuer und der Gebühren,
- über die Verwendung der Steuern und anderen Einnahmen der Gemeinde im Rahmen des jährlichen Haushaltsplanes.
Außerdem wählt der Gemeinderat die leitenden Beamten und Angestellten der Gemeindeverwaltung.
Um seine Arbeit zu erleichtern und wichtige Sachfragen zu besprechen gliedert sich der Gemeinderat in beschließende und beratende Ausschüsse. Dort werden alle zu fassenden Beschlüsse vorberaten und gegebenenfalls auch entschieden, falls sie in die Zuständigkeit des jeweiligen Ausschusses fallen. Daneben gibt es den Ältestenrat. Er berät den Bürgermeister in Fragen der Tagesordnung und des Gangs der Verhandlungen im Gemeinderat.
Zurzeit bestehen in Gerlingen 4 beschließende Ausschüsse, der Finanz- und Verwaltungsausschuss, der Technische Ausschuss , der Sozialausschuss mit jeweils 8 Mitgliedern und der Umlegungsausschuss mit 4 Mitgliedern.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswertermittlung wird aufgrund von Vorschlägen des Gemeinderates auf 4 Jahre gemäß BauGB bestellt.
Außerdem gibt es mehrere beratende Ausschüsse wie zum Beispiel den Kultur- Jugend- und Sportausschuss und den Ausschuss für Umwelt und Forsten. Auch existieren weitere kommunale Gremien wie der Schulbeirat, der Ausschuss für Städtepartnerschaften, der Agendabeirat und der Patenschaftsrat. In diesen Gremien sind auch sachkundige Bürger ehrenamtlich tätig.
Weiterhin wirken Mitglieder des Gemeinderates im Jugendhausträgerverein, im Ausschuss zur Betreuung der Kunstsammlung Prölß, im Stiftungsrat der Johannes-Rebmann-Stiftung und im Vorstand der Jugendmusikschule mit, wo ebenfalls ehrenamtliche Bürger mitwirken.
